Berlin als Dienstleistungsstandort mit Bankensektor
Berlin ist die einwohnerstärkste Stadt Deutschlands. Mit über 3,3 Millionen Einwohnern steht Berlin EU-weit an zweiter Stelle. Berlin ist nach dem Rückzug von Unternehmen des sekundären Sektors ein typisches Dienstleistungszentrum: Rund 80 Prozent der Gesamtwirtschaftsleistung werden durch Unternehmen des tertiären Sektors erbracht. Eine große Bedeutung haben hier unter anderem die Medien, die sogenannte Kreativ- und Kulturwirtschaft, der Tourismus, die Informations- und Kommunikationstechnologie und die Energietechnik. Industrie und Handwerk spielen zwar eine eher untergeordnete Rolle, doch sind hier unter anderem die pharmazeutische Industrie, die Medizintechnik und die Optik stark vertreten. Die Berliner Wirtschaft zeichnet sich durch eine gründungsfreundliche Atmosphäre aus. Auch wenn Berlin keine typische Bankenstadt ist, spielt das Bankrecht in Berlin eine Rolle. So haben 19 Kreditinstitute ihren Hauptsitz in Berlin, eine Vielzahl von branchenangehörigen Instituten unterhält Zweigstellen. Zudem sind hier mehrere Spitzenverbände der Banken angesiedelt, darunter der Deutsche Sparkassen- und Giroverband oder der Bundesverband deutscher Banken.
Das Bankrecht im Überblick
Während die großen Verbände in der Hauptstadt vor allem die Nähe der Bundesregierung und parlamentarischer Kreise finden, also das Bankrecht in der politischen Beratung zu beeinflussen suchen, befassen sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich in Berlin auf das Bankrecht spezialisiert haben, vor allem mit den Rechtsverhältnissen zwischen Kreditinstituten bzw. anderen Unternehmen der Finanzindustrie und deren Kunden in Gestalt von Kreditnehmern und Anlegern. Durch die mitunter etwas überhitzte Entwicklung „neuer Märkte“ und oft nicht leicht zu durchschauender Kredit- und Anlage-„Vehikel“ haben Rechtsfragen des Bankrechts und des Rechts der Finanzmarktwirtschaft seit den 1990er-Jahren viel an Aufsehen gewonnen - und nicht zuletzt an Beratungs- und Vertretungsbedarf, den im Bankrecht versierte Rechtsanwälte auch in Berlin befriedigen. Auch wenn dabei juristisch zu behandelndes Unwohlsein des empfindlichsten Organs des Menschen - dem Portemonnaie - nicht zu oft entsteht, kommt der Verbraucher oder kleine Unternehmer gleichwohl tagtäglich mit dem Bankrecht in Berührung, wenn er z.B. in der Bank Geld abhebt oder auf sein Sparkonto einzahlt. Tatsächlich geht dieser Rechtsbereich aber noch viel weiter. Das sogenannte Bankprivatrecht umfasst eine Vielzahl an Einzelgeschäften, die Verbraucher ebenso wie Unternehmer mit Banken abwickeln, von der Überweisung und Lastschrift bis hin zur Gebührenabrechnung. Mit dem Kreditsicherungsrecht umfasst das Bankrecht zudem einen Bereich, der für die Gewährung von Krediten besonders wichtig ist. Wer einen Rechtsbeistand für Rechtsbereiche wie das Wertpapier- und Börsenrecht, das Bankaufsichtsrecht oder das Währungsrecht benötigt, findet bei anwalt24.de einen spezialisierten Rechtsanwalt für Bankrecht in Berlin.