Hauptstadt Berlin - die Stadt der Superlative
Als Bundeshauptstadt und einwohnerstärkste Stadt der Bundesrepublik, als das bundespolitische sowie als ein kulturelles, gesellschaftliches und wirtschaftliches Zentrum der Republik, ist Berlin auch für Rechtsanwälte ein exzellenter Standort, was auch für auf Gesellschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwälte gilt. In Berlin konzentrieren sich DAX-Unternehmen und MDAX-Unternehmen ebenso wie einige der umsatzstärksten Unternehmen der Welt. Doch auch die Zahl der Firmenneugründungen steigt in Berlin an. Eine der wichtigsten Fragen bei der Gründung eines Unternehmens ist die Wahl einer der im Gesellschaftsrecht zur Verfügung stehenden Rechtsformen. Eine optimale Rechtsform gibt es indes nicht und sie ist auch nicht auf Dauer angelegt, sondern ändert sich mit der Entwicklung des Unternehmens. Wer als einzelne Person ein Unternehmen gründet, dem stehen insgesamt drei mögliche Rechtsformen im Gesellschaftsrecht zur Verfügung, nämlich das Einzelunternehmen, die Einpersonen-AG (Aktiengesellschaft) und die Einpersonen-GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Gründen mehrere Personen ein Unternehmen, haben sie die Wahl zwischen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft.
Rechtsformen im Gesellschaftsrecht: Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
Eine wesentliche Gestaltungsfrage von Personengesellschaften betrifft die Haftung. Verschuldet sich das Unternehmen, so haften alle Gesellschafter gemeinschaftlich mit ihrem persönlichen Vermögen. Außerdem sind die Gesellschafter nicht nur Inhaber, sondern auch Leiter des Unternehmens und müssen als solche kein Mindestkapital aufbringen. Zu den Personengesellschaften gehören die GmbH & Co. KG, die Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnergesellschaft (PartG) und die Offene Handelsgesellschaft (OHG). Neben den Personengesellschaften gibt es im Gesellschaftsrecht auch Kapitalgesellschaften, deren wichtigstes Merkmal die Haftungsbeschränkung ist. Das bedeutet, dass die Gesellschafter beziehungsweise Aktionäre für geschäftliche Aktivitäten nur in Höhe ihrer Einlagen haften. Sie unterscheiden sich auch darin von Personengesellschaften, dass die Gesellschafter und Aktionäre zwar mit ihrem Kapital am Unternehmen beteiligt sind, aber keine Befugnisse im Rahmen der Geschäftsführung innehaben. Zu den Kapitalgesellschaften gehören unter anderem die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Doch sind dies lediglich ganz grobe Anhaltspunkte für Unternehmensgründer, die ihren gesellschaftsrechtlichen Beratungsbedarf frisch entdecken - etablierte Unternehmer kennen ihn aus der Praxis. Die Kontaktdaten für einen auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Berlin kann man hier auf anwalt24.de recherchieren.