Rechtsanwalt Christian Winkhaus erfahren pragmatisch empathisch
Seit über 20 Jahren berät Herr Rechtsanwalt Christian Winkhaus von Berlin aus auch bundesweit Privatpersonen und Unternehmen im Arbeitsrecht - und Gesellschaftsrecht (Wirtschaftsrecht) sowie dem Erbrecht und in den diesen Bereichen flankierenden Fragen des Steuer- und Strafrechts. Es geht darum, die Mandanten pragmatisch zu beraten, ihnen ihre jeweiligen Möglichkeiten aufzuzeigen (was geht?), empathisch zu begleiten und so die jeweiligen Interessen bestmöglich zu vertreten.
Die Kanzlei lieg im Herzen der Stadt in unmittelbarer Nähe des Potsdamer Platzes und ist daher gut zu erreichen.
Anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht
Herr Winkhaus berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Durchsetzung und Abwehr von Kündigungen und Abfindungen, Entgeltfragen, Urlaubsansprüchen, die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Betriebsübergängen und Umstrukturierungen sowie die Verhandlungen anlässlich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und GF-Verträgen (durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung) einen großen Raum ein. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt er seine Mandanten auch gerichtlich bei Kündigungsstreitigkeiten, Entgeltfragen, Abmahnungen und Zeugnisfragen, sowohl bei der Abwehr als auch bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Arbeitsrecht ist zum großen Teil Richterrecht. Die Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist daher für die Beratung und Vertretung unerlässlich. Herr Winkhaus schult und berät daher auch Betriebsräte, Führungskräfte und Personalleiter. Sowohl Betriebsräte als auch Personalleiter schätzen seinen Rat.
Anwaltliche Beratung im Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Winkhaus GmbH`s und kleinere, überwiegend nicht börsennotierte Aktiengesellschaften. Dabei geht es um GmbH-Geschäftsführerhaftung, Unternehmensgründungen, Satzungsänderungen. Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen, die Gestaltung von Geschäftsführerverträgen, Satzungen sowie die Beratung und Prüfung bei Anteilsverkäufen (M&A, Due-Diligence), Vorbereitung von Vorstands-und Aufsichtsratsbeschlüssen. Gesellschafterstreitigkeiten und Klagen für und gegen Geschäftsführer fechtet Herr Winkhaus ebenfalls vor den Gerichten aus
Gesellschafterstreitigkeiten und Klagen für und gegen Geschäftsführer fechtet Herr Winkhaus ebenfalls vor den Gerichten aus.
Erbrechtliche Beratung und Vertretung
Herr Rechtsanwalt Winkhaus berät Privatpersonen, Familien und Unternehmer bei der Gestaltung von Testamenten und Vermögensübertragungen, auch unter Berücksichtigung der erbschaftssteuerlichen Fragen, etwaiger Pflichtteilsansprüche und Minderjähriger. Auch Erbscheine werden beantragt und zuvor ermittelt, ob und in welcher Höhe etwaige Erb - oder Pflichtteilsansprüche bestehen.
Da es erfahrungsgemäß auch hier zu Rechtsstreitigkeiten kommt, werden Erb- oder Pflichtteilsansprüche durch Herrn RA Winkhaus vor den Landgerichten oder dem Kammer bzw. Oberlandesgericht durchsetzt oder abwehrt, je nachdem, wer ihn beauftragt.
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