Besitzdiener
...Besitzdiener Normen § 855 BGB Information Form des Besitzes . Der Besitz kann durch einen Besitzdiener ausgeübt werden: Besitzdiener ist, wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt oder Erwerbsgeschäft oder in einem ähnlichen Verhältnis ausübt, vermöge dessen er den sich auf die Sache beziehenden Weisungen des anderen Folge zu leisten hat...
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