Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

EU-Verfassung

 Normen 

EU-Verfassung

 Information 

1. Allgemein

Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten hatten sich am 18. Juni 2004 auf eine EU-Verfassung geeinigt.

Die Verfassung musste in allen (damals) 25 EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Dabei kam es zu Problemen, da in einigen Mitgliedsländern Volksabstimmungen vorgesehen waren. Nach der Ablehnung der EU-Verfassung in den Niederlanden und Frankreich im Jahr 2005 einigten sich die Mitgliedsstaaten darauf, das Verfahren zunächst auszusetzen.

Im Juni 2007 kam es unter der deutschen Ratspräsidentschaft auf dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Brüssel zu der Entscheidung, die Verfassung nicht weiterzuverfolgen. Jedoch wurde an ihrer Stelle ein neuer EU-Vertrag vereinbart, dessen Inhalt sich stark an dem vormaligen Verfassungstext orientiert.

Der wesentliche Inhalt der gescheiteren EU-Verfassung wurde gemäß der Vereinbarungen des Vertrages von Lissabon in die Gemeinschaftsverträge EU-Vertrag / AEUV eingearbeitet. Der Vertrag von Lissabon ist am 01.12.2009 in Kraft getreten.

2. Inhalt der ursprünglich geplanten EU-Verfassung

Die EU-Verfassung bestand u.a. aus folgenden Inhalten:

  • Im EU-Ministerrat sollten Beschlüsse das Prinzip der doppelten Mehrheit erfordern:

    Eine doppelte Mehrheit liegt vor, wenn 55 % der Länder zustimmen, die zusammen 65 % der gesamten EU-Bevölkerung repräsentieren.

    Eine Entscheidung konnte nur verhindert werden, wenn sie von mindestens vier Staaten abgelehnt wurde.

  • Die Anzahl der EU-Kommissionare sollte eingeschränkt werden: Bis 2014 sollte es dabei bleiben, dass jedes Land einen EU-Kommissionar stellt. Danach sollte die Zahl auf zwei Drittel der Mitgliedsstaaten reduziert werden.

  • Ebenso sollte die Anzahl der EU-Parlamentarier reduziert werden: Insgesamt sollte die Zahl auf 750 begrenzt werden, wobei kleine Länder nicht weniger als sechs und große Länder nicht mehr als 96 Abgeordnete entsenden durften.

  • Die neue Verfassung sollte die Charta der Grundrechte enthalten.

  • Es wurde der neue Posten des EU-Außenministers geschaffen. Ziel sollte es sein, Europa auch außenpolitisch zu repräsentieren.

  • Der EU-Ratspräsident sollte sicherstellen, dass die EU-Staaten langfristig besser zusammenarbeiten.

  • Das EU-Parlament erhielt einen größeren Einfluss.

  • Stabilitäts- und Wachstumspakt: Auf Vorschlag der EU-Kommission sollte der Europäische Rat bei Überschreitung der Kriterien ein Defizit feststellen. Der Beschluss über die Einleitung eines Defizitverfahrens erforderte dann auf Empfehlung der EU-Kommission eine qualifizierte Mehrheit von Ländern, die über drei Fünftel der gesamten EU-Bevölkerung verfügen.

Daneben enthielt die Verfassung folgende Klauseln:

  • "Passarelle-Klausel": Dies ist eine Möglichkeit, bei Abstimmungen zu einer Mehrheitsentscheidung zu gelangen, bei denen eigentlich Einstimmigkeit vorgeschrieben ist.

  • "Ioannina-Mechanismus": Überredungsverfahren, wenn es an Zustimmung mangelt.

  • "Emergency brakes": Mithilfe der in der Verfassung garanierten Emergency brakes kann ein Land dagegen angehen, überstimmt zu werden.

 Siehe auch 

Amsterdamer Vertrag

EG-Vertrag

Europäische Grundrechteagentur

Maastrichter Vertrag

Rechtsakte der EU

Vertrag von Nizza

Rabe: Zur Metamorphose des Europäischen Verfassungsvertrags; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2007, 3153