§ 5 EÜG, Vorschriften für Handelsvertreter
...(7) Endet das Vertragsverhältnis nach Absatz 5 oder 6, besteht ein Anspruch des Handelsvertreters auf Ausgleich nach § 89b des Handelsgesetzbuchs nicht. § 5 Abs. 4 u. 7: HGB 4100-1...
...(7) Endet das Vertragsverhältnis nach Absatz 5 oder 6, besteht ein Anspruch des Handelsvertreters auf Ausgleich nach § 89b des Handelsgesetzbuchs nicht. § 5 Abs. 4 u. 7: HGB 4100-1...
...Handelsgesetzbuch , das Verbraucherkreditgesetz , das Fernabsatzgesetz , das Fernunterrichtsschutzgesetz , das Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften , das Teilzeit-Wohnrechtegesetz , die Verordnung über Kundeninformationspflichten , die Verordnung über Informationspflichten von Reiseveranstaltern und die Verordnung betreffend die Hauptmängel und Gewährfristen beim Viehhandel , soweit nicht ein anderes bestimmt ist, in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung anzuwenden. 2 Satz 1 gilt für Dauerschuldverhältnisse mit der Maßgabe, dass an Stelle der in Satz 1 bezeichneten Gesetze vom 1. Januar 2003 an nur das Bürgerliche Gesetzbuch , das Handelsgesetzbuch(6) Die vorstehenden Absätze gelten für die Fristen nach dem Handelsgesetzbuch und dem Umwandlungsgesetz entsprechend....
...(1) § 285 Nr. 8 und § 286 Abs. 2 und 3 HGB finden keine Anwendung. Die in § 285 Nrn. 9 und 10 HGB genannten Angaben sind in entsprechender Anwendung dieser Vorschriften für die Mitglieder der Werkleitung und des Werkausschusses zu machen;Die entsprechende Anwendung von § 264 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 und § 285 Nr. 9 Buchst. c HGB erfolgt nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 2...
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...3 HGB finden keine Anwendung. Die in § 285 Nrn. 9 und 10 HGB genannten Angaben sind in entsprechender Anwendung dieser Vorschriften für die Mitglieder des Vorstands und des Verwaltungsrats zu machen, die Angaben gemäß § 285 Nr. 9 HGBDie entsprechende Anwendung von § 264 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 und § 285 Nr. 9 Buchst. c HGB erfolgt nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 2...
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...§§ 1 bis 7 HGB ), die Publizität des Handelsregisters ( § 15 HGB ), die Handelsfirma mit Ausnahme des Eintragungsverfahrens ( §§ 17 bis 37a HGB ), die Prokura und die Handlungsvollmacht ( §§ 48 bis 58 HGB ), aus dem Vierten Buch (Handelsgeschäfte) die allgemeinen Vorschriften ( §§ 343 bis 372 HGB ) mit Ausnahme der Vorschriften über Kontokorrent ( §§ 355 bis 357 HGB ) und kaufmännische Orderpapiere ( §§ 363 bis 365 HGB ), der Handelskauf ( §§ 373 bis 382 HGB§§ 105 bis 160 HGB ), der Kommanditgesellschaft ( §§ 161 bis 177a HGB...
...(4) Für § 21 in der durch das Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs vom 4. Oktober 2013 ( BGBl. I S. 3746 ) geänderten Fassung gilt Artikel 70 Absatz 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch entsprechend. Soweit die §§ 2 , 9 , 15 , 20 und 21 auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs verweisen, die in Artikel 61 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch genannt sind, gelten die in der letztgenannten Vorschrift getroffenen Übergangsregelungen im Übrigen entsprechend...
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...Soweit sie nach Satz 1 einen Wirtschaftsplan aufstellen, können sie Bücher in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches führen.§ 110 LHO - Wirtschaftsführung, Buchführung und Rechnungslegung nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuches...
...§§ 300 bis 309 des Handelsgesetzbuchs (HGB) zu konsolidieren (Vollkonsolidierung), solche unter maßgeblichem Einfluss der Kommune werden entsprechend den §§ 311 und 312 HGB konsolidiert (Eigenkapitalmethode). 5 Bei der Kapitalkonsolidierung entsprechend § 301 Abs. 1 HGB kann einheitlich für alle Aufgabenträger auf eine Bewertung des Eigenkapitals nach dem in § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB maßgeblichen Zeitpunkt verzichtet werden. 6 Bei den assoziierten Aufgabenträgern kann bei der Anwendung der Eigenkapitalmethode auf eine Ermittlung der Wertansätze entsprechend § 312 Abs. 2 Satz 1 HGB...
...a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen...
...- davon nach § 253 Absatz 3 Satz 5 HGB...
...12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens...
...Handelsgesetzbuch , wird der Jahresabschluss und der Lagebericht in entsprechender Anwendung der für Eigenbetriebe oder für mittelgroße Kapitalgesellschaften nach dem HandelsgesetzbuchDer Jahresabschluss und der Lagebericht werden nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt und geprüft...
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