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Anlage 5 EigV
Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigV)
Landesrecht Brandenburg

Anhangteil

Titel: Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigV)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: EigV
Gliederungs-Nr.: 28-3
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 5 EigV

Anlage 5
(zu § 24 Absatz 1)

Formblatt 5
 
Gewinn- und Verlustrechnung
     
     
1.Umsatzerlöse (1)  ......
2.Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen  ......
3.Andere aktivierte Eigenleistungen  ......
4.Sonstige betriebliche Erträge  ......
 -davon Auflösungen von Sonderposten mit Rücklageanteil ...... 
5.Materialaufwand  ......
 a)Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren (2) ...... 
 b)Aufwendungen für bezogene Leistungen ...... 
6.Personalaufwand  ......
 a)Löhne und Gehälter (3) ...... 
 b)soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (3) ...... 
  -davon für Altersversorgung......  
7.Abschreibungen  ......
 a)auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen ...... 
  -davon nach § 253 Absatz 2 Satz 3 HGB......  
  -davon nach § 254 HGB......  
 b)auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten ...... 
  -davon nach § 253 Absatz 3 Satz 3 HGB......  
  -davon nach § 254 HGB......  
8.Sonstige betriebliche Aufwendungen (4)  ......
 -davon Zuführungen zu Sonderposten mit Rücklageanteil ...... 
9.Erträge aus Beteiligungen  ......
 -davon aus verbundenen Unternehmen (5) ...... 
10.Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens  ......
 -davon aus verbundenen Unternehmen (5) ...... 
11.Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge  ......
 -davon aus verbundenen Unternehmen (5) ...... 
12.Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens  ......
13.Zinsen und ähnliche Aufwendungen  ......
 -davon an verbundene Unternehmen (5) ...... 
14.Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit  ......
15.Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen  ......
16.Aufwendungen aus Verlustübernahme  ......
17.Außerordentliche Erträge  ......
18.Außerordentliche Aufwendungen  ......
19.Außerordentliches Ergebnis  ......
20.Steuern von Einkommen und vom Ertrag  ......
21.Sonstige Steuern  ......
22.Jahresgewinn/Jahresverlust  ......

Nachrichtlich:
Behandlung des Jahresgewinns oderBehandlung des Jahresverlustes 
a)zur Tilgung des Verlustvortrages...... a)zu tilgen aus dem Gewinnvortrag......
b)zur Einstellung in Rücklagen...... b)aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen......
c)zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde...... c)auf neue Rechnung vorzutragen......
d)auf neue Rechnung vorzutragen......    
(1) Amtl. Anm.:
einschließlich Auflösung der passivierten Zuschüsse
(2) Amtl. Anm.:
Materiallieferungen und Fremdleistungen für Anlagenzugänge sind unmittelbar zu aktivieren, soweit nicht abrechnungstechnische Gründe entgegenstehen.
(3) Amtl. Anm.:
einschließlich aktivierter Beträge
(4) Amtl. Anm.:
einschließlich Konzessions- und Wegeentgelte
(5) Amtl. Anm.:
Die Begriffsbestimmung des § 15 des Aktiengesetzes findet sinngemäß Anwendung.