§ 5 VSG Bln, Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde
...3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes , die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker ( Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes ) gerichtet sind. 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für eine fremde Macht,...