BGleiG - BundesgleichstellungsgesetzTitel: Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: BGleiG
§ 1 BGleiG, Ziele des GesetzesAbschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen Titel: Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG ...
§ 2 BGleiG, GeltungsbereichAbschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen Titel: Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG ...
§ 3 BGleiG, BegriffsbestimmungenAbschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen Titel: Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG ...
§ 4 BGleiG, Allgemeine PflichtenAbschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen Titel: Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG ...
§ 5 BGleiG, Ausnahmen von der AnwendungAbschnitt 2 – Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern Titel: Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den ...
§ 6 BGleiG, ArbeitsplatzausschreibungAbschnitt 2 – Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern Titel: Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den ...
§ 7 BGleiG, BewerbungsgesprächeAbschnitt 2 – Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern Titel: Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den ...
§ 8 BGleiG, Auswahlentscheidungen bei Einstellung, beruflichem Aufstieg und der Vergabe von AusbildungsplätzenAbschnitt 2 – Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern Titel: Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den ...
§ 9 BGleiG, Qualifikation von Bewerberinnen und BewerbernAbschnitt 2 – Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern Titel: Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den ...