Art. 19 AGSG, Beratende Mitglieder des JugendhilfeausschussesAbschnitt 2 – Träger der Öffentlichen und freien Jugendhilfe → Unterabschnitt 1 – Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendamt Titel: Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze ...
Art. 20 AGSG, Aufgabe der Mitglieder des JugendhilfeausschussesAbschnitt 2 – Träger der Öffentlichen und freien Jugendhilfe → Unterabschnitt 1 – Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendamt Titel: Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze ...
Art. 21 AGSG, Rechtsverhältnisse der Mitglieder des JugendhilfeausschussesAbschnitt 2 – Träger der Öffentlichen und freien Jugendhilfe → Unterabschnitt 1 – Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendamt Titel: Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze ...
Art. 22 AGSG, Amtsperiode des Jugendhilfeausschusses, Dauer der MitgliedschaftAbschnitt 2 – Träger der Öffentlichen und freien Jugendhilfe → Unterabschnitt 1 – Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendamt Titel: Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze ...
Art. 23 AGSG, FachkräfteAbschnitt 2 – Träger der Öffentlichen und freien Jugendhilfe → Unterabschnitt 1 – Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendamt Titel: Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze ...
Art. 24 AGSG, Überörtlicher TrägerAbschnitt 2 – Träger der Öffentlichen und freien Jugendhilfe → Unterabschnitt 2 – Überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Zentrum Bayern Familie und Soziales, Landesjugendamt, Oberste ...
Art. 25 AGSG, Zentrum Bayern Familie und SozialesAbschnitt 2 – Träger der Öffentlichen und freien Jugendhilfe → Unterabschnitt 2 – Überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Zentrum Bayern Familie und Soziales, Landesjugendamt, Oberste ...
Art. 26 AGSG, LandesjugendamtAbschnitt 2 – Träger der Öffentlichen und freien Jugendhilfe → Unterabschnitt 2 – Überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Zentrum Bayern Familie und Soziales, Landesjugendamt, Oberste ...
Art. 27 AGSG, Mitglieder des LandesjugendhilfeausschussesAbschnitt 2 – Träger der Öffentlichen und freien Jugendhilfe → Unterabschnitt 2 – Überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Zentrum Bayern Familie und Soziales, Landesjugendamt, Oberste ...
Art. 28 AGSG, Amtsperiode des Landesjugendhilfeausschusses, Dauer der MitgliedschaftAbschnitt 2 – Träger der Öffentlichen und freien Jugendhilfe → Unterabschnitt 2 – Überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Zentrum Bayern Familie und Soziales, Landesjugendamt, Oberste ...