§ 15 AbgGRhPf, VersorgungsabfindungDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...
§ 16 AbgGRhPf, SterbegeldDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...
§ 17 AbgGRhPf, HinterbliebenenversorgungDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...
§ 18 AbgGRhPf, Anwendung beamtenrechtlicher VorschriftenDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...
§ 19 AbgGRhPf, Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Geburts- und TodesfällenDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Dritter Abschnitt – Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen Titel: Landesgesetz über ...
§ 20 AbgGRhPf, UnterstützungenDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Dritter Abschnitt – Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen Titel: Landesgesetz über ...
§ 21 AbgGRhPfDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Vierter Abschnitt – Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse ...
§ 22 AbgGRhPf (weggefallen)Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Fünfter Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz ...
§ 23 AbgGRhPf, Beginn und Ende der Ansprüche, ZahlungsvorschriftenDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Fünfter Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz ...
§ 24 AbgGRhPf, AufrundungDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Fünfter Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz ...