§ 5 AbgGRhPf, EntschädigungDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Erster Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland ...
§ 6 AbgGRhPf, AufwandsentschädigungDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Erster Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland ...
§ 7 AbgGRhPf, Kürzung der TagegeldpauschaleDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Erster Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland ...
§ 8 AbgGRhPf, Wegfall des Anspruchs auf AufwandsentschädigungDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Erster Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland ...
§ 9 AbgGRhPf, DienstreisenDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Erster Abschnitt – Leistungen an Abgeordnete Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland ...
§ 10 AbgGRhPf, ÜbergangsgeldDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...
§ 11 AbgGRhPf, Anspruch auf AltersversorgungDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...
§ 12 AbgGRhPf, Höhe der AltersversorgungDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...
§ 13 AbgGRhPf, Berücksichtigung von Mandatszeiten in anderen ParlamentenDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...
§ 14 AbgGRhPf, GesundheitsschädenDritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...