§ 20 NBesG, Aufwandsentschädigungen, sonstige GeldzuwendungenErster Teil – Allgemeine Vorschriften Titel: Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG) Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: NBesG Gliederungs-Nr.: 20441 Normtyp: Gesetz § 20 NBesG – Aufwandsentschädigungen, sonstige ...
§ 21 NBesG, ZahlungsweiseErster Teil – Allgemeine Vorschriften Titel: Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG) Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: NBesG Gliederungs-Nr.: 20441 Normtyp: Gesetz § 21 NBesG – Zahlungsweise 1
§ 22 NBesG, Künftig wegfallende Ämter, GrundamtsbezeichnungenZweiter Teil – Besondere Vorschriften für einzelne Gruppen von Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern → Erstes Kapitel – Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnungen A und ...
§ 23 NBesG, EinstiegsämterZweiter Teil – Besondere Vorschriften für einzelne Gruppen von Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern → Erstes Kapitel – Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnungen A und ...
§ 24 NBesG, Stellenobergrenzen für BeförderungsämterZweiter Teil – Besondere Vorschriften für einzelne Gruppen von Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern → Erstes Kapitel – Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnungen A und ...
§ 25 NBesG, Erfahrungsstufen der Besoldungsordnung A, ErfahrungszeitZweiter Teil – Besondere Vorschriften für einzelne Gruppen von Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern → Erstes Kapitel – Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnungen A und ...
§ 26 NBesG, Nicht anerkennungsfähige ZeitenZweiter Teil – Besondere Vorschriften für einzelne Gruppen von Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern → Erstes Kapitel – Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnungen A und ...
§ 27 NBesG, Öffentlich-rechtliche Dienstherren, HauptberuflichkeitZweiter Teil – Besondere Vorschriften für einzelne Gruppen von Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern → Erstes Kapitel – Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnungen A und ...
§ 28 NBesG, Beamtinnen und Beamte auf Zeit im kommunalen BereichZweiter Teil – Besondere Vorschriften für einzelne Gruppen von Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern → Erstes Kapitel – Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnungen A und ...
§ 29 NBesG, LeistungsbezügeZweiter Teil – Besondere Vorschriften für einzelne Gruppen von Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern → Zweites Kapitel – Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnung W Titel ...