§ 25 GGO, Interministerielle ArbeitskreiseC. – Ministerien → III. – Zusammenarbeit oberster Landesbehörden Titel: Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: GGO Gliederungs ...
§ 26 GGO, Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitC. – Ministerien → III. – Zusammenarbeit oberster Landesbehörden Titel: Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: GGO Gliederungs ...
§ 27 GGO, Beteiligung des LandesrechnungshofsC. – Ministerien → III. – Zusammenarbeit oberster Landesbehörden Titel: Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: GGO Gliederungs ...
§ 28 GGO, Nachgeordnete BehördenC. – Ministerien → IV. – Zusammenarbeit mit anderen Behörden und sonstigen Stellen Titel: Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen Normgeber: Niedersachsen
§ 29 GGO, Bund, Länder, Europäische UnionC. – Ministerien → IV. – Zusammenarbeit mit anderen Behörden und sonstigen Stellen Titel: Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen Normgeber: Niedersachsen
§ 30 GGO, Diplomatische und konsularische VertretungenC. – Ministerien → IV. – Zusammenarbeit mit anderen Behörden und sonstigen Stellen Titel: Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen Normgeber: Niedersachsen
§ 31 GGO, Beteiligung von Verbänden und sonstigen StellenC. – Ministerien → IV. – Zusammenarbeit mit anderen Behörden und sonstigen Stellen Titel: Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen Normgeber: Niedersachsen
§ 31a GGO, Prüfung der Mittelstandsrelevanz, ClearingstelleC. – Ministerien → IV. – Zusammenarbeit mit anderen Behörden und sonstigen Stellen Titel: Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen Normgeber: Niedersachsen
§ 32 GGO, Teilnahme an Sitzungen des Landtages, seiner Ausschüsse sowie an Fraktionssitzungen und -arbeitskreisenC. – Ministerien → V. – Zusammenarbeit mit dem Landtag Titel: Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: GGO
§ 33 GGO, Kleine Anfragen zur schriftlichen, kurzfristigen schriftlichen oder mündlichen Beantwortung, Große AnfragenC. – Ministerien → V. – Zusammenarbeit mit dem Landtag Titel: Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: GGO