§ 26 AbgG, Unvereinbarkeit von Arm und MandatVierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche ...
§ 27 AbgG, Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen DienstverhältnisVierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche ...
§ 28 AbgG, Wiederverwendung nach Beendigung des MandatsVierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche ...
§ 29 AbgG, Dienstzeiten im öffentlichen DienstVierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche ...
§ 30 AbgG, EntlassungVierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche ...
§ 31 AbgG, BeförderungsverbotVierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche ...
§ 32 AbgG, Beamte auf ZeitVierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche ...
§ 32a AbgG, ProfessorenVierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche ...
§ 33 AbgG, Angestellte, Bedienstete in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen LandesVierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche ...
§ 34 AbgG, FreistellungVierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche ...