§ 20 LGBG, BerichtspflichtenAbschnitt 3 – Besondere Pflichten der Senats- und Bezirksverwaltungen Titel: Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen (Landesgleichberechtigungsgesetz - LGBG) Normgeber: Berlin Amtliche ...
§ 21 LGBG, BezirksverwaltungenAbschnitt 3 – Besondere Pflichten der Senats- und Bezirksverwaltungen Titel: Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen (Landesgleichberechtigungsgesetz - LGBG) Normgeber: Berlin Amtliche ...
§ 22 LGBG, Berufung und Rechtsstellung der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit BehinderungenAbschnitt 4 – Die oder der Landesbeauftragte und der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen Titel: Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen ...
§ 23 LGBG, Aufgaben der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit BehinderungenAbschnitt 4 – Die oder der Landesbeauftragte und der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen Titel: Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen ...
§ 24 LGBG, Berichtspflicht der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit BehinderungenAbschnitt 4 – Die oder der Landesbeauftragte und der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen Titel: Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen ...
§ 25 LGBG, Zusammensetzung des Landesbeirates für Menschen mit BehinderungenAbschnitt 4 – Die oder der Landesbeauftragte und der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen Titel: Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen ...
§ 26 LGBG, Aufgaben des Landesbeirates für Menschen mit BehinderungenAbschnitt 4 – Die oder der Landesbeauftragte und der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen Titel: Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen ...
§ 27 LGBG, Geschäftsstelle des Landesbeirates für Menschen mit BehinderungenAbschnitt 4 – Die oder der Landesbeauftragte und der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen Titel: Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen ...
§ 28 LGBG, Berufung und Rechtsstellung der Bezirksbeauftragten für Menschen mit BehinderungenAbschnitt 5 – Bezirksbeauftragte und Bezirksbeiräte für Menschen mit Behinderungen Titel: Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen (Landesgleichberechtigungsgesetz - LGBG) Normgeber: Berlin
§ 29 LGBG, Aufgaben der Bezirksbeauftragten für Menschen mit BehinderungenAbschnitt 5 – Bezirksbeauftragte und Bezirksbeiräte für Menschen mit Behinderungen Titel: Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen (Landesgleichberechtigungsgesetz - LGBG) Normgeber: Berlin