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Thüringer Statistikgesetz (ThürStatG)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Statistikgesetz (ThürStatG)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürStatG
Gliederungs-Nr.: 29-1
Normtyp: Gesetz

Thüringer Statistikgesetz (ThürStatG)

Vom 21. Juli 1992 (GVBl. S. 368)

Zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 6. Juni 2018 (GVBl. S. 229)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Geltungsbereich1
Begriffe2
Anwendbarkeit des Thüringer Datenschutzgesetzes3
  
Zweiter Abschnitt 
Thüringer Landesamt für Statistik 
  
Rechtsstellung4
Allgemeine Aufgaben5
Auftragsarbeiten6
Vergabe statistischer Arbeiten7
Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen8
  
Dritter Abschnitt 
Landesstatistiken 
  
Anordnung9
Genehmigung, Statistischer Genehmigungsausschuss10
Rechtsverordnungen11
Auskunftspflicht12
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung13
Erhebungsbeauftragte14
Erhebungs- und Hilfsmerkmale15
Führen von Adressdateien16
Geheimhaltung17
Zweckbindung und Übermittlung von Einzelangaben18
Hinweispflichten19
Statistikstellen20
Erhebungsstellen21
  
Vierter Abschnitt 
Kommunale Statistiken und Statistiken anderer nichtstaatlicher juristischer Personen des öffentlichen Rechts 
  
Zulässigkeit22
Anordnung23
Statistikstellen24
Durchführung von Statistiken25
  
Fünfter Abschnitt 
Kosten der Statistiken, Reidentifizierungsverbot, Strafvorschrift, Ordnungswidrigkeiten 
  
Kosten der Statistiken26
Reidentifizierungsverbot27
Strafvorschrift28
Ordnungswidrigkeiten29
  
Sechster Abschnitt 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Übergangsbestimmungen30
In-Kraft-Treten31