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Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisgesetz - TabakerzG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisgesetz - TabakerzG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TabakerzG
Gliederungs-Nr.: 2125-12
Normtyp: Gesetz

Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
(Tabakerzeugnisgesetz - TabakerzG)

Vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569) (1)  (2)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 194)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Begriffsbestimmungen; Anwendbarkeit weiterer Bestimmungen1
Sonstige Begriffsbestimmungen2
Verantwortliche Personen3
  
Abschnitt 2 
Tabakerzeugnisse 
  
Emissionswerte4
Inhaltsstoffe5
Warnhinweise und Verpackung6
Rückverfolgbarkeit; Erkennungs- und Sicherheitsmerkmal7
Ausgabestelle; unabhängiger Anbieter7a
Verordnungsermächtigungen7b
Bestrahlung8
Pflanzenschutzmittel9
Kenntlichmachung10
Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch11
Neuartige Tabakerzeugnisse12
  
Abschnitt 3 
Verwandte Erzeugnisse 
  
Inhaltsstoffe von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern13
Beschaffenheit von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern14
Beipackzettel, Warnhinweis und Verpackung für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter15
Allgemeine Pflichten des Herstellers, des Importeurs und des Händlers von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern16
Pflanzliche Raucherzeugnisse17
  
Abschnitt 4 
Gemeinsame Vorschriften für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse 
  
Verbote zum Schutz vor Täuschung18
Verbot der Hörfunkwerbung, der Werbung in Druckerzeugnissen und in Diensten der Informationsgesellschaft, Verbot des Sponsorings19
Verbot der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation20
Verbot der Außenwerbung20a
Verbot der kostenlosen Abgabe und der Ausspielung20b
Verbot von Werbung mit qualitativen Zielen21
Grenzüberschreitender Fernabsatz an Verbraucher; Datenschutz22
Ermächtigungen23
  
Abschnitt 5 
Bedarfsgegenstände 
  
Allgemeine Anforderungen an das Inverkehrbringen von Bedarfsgegenständen24
Übergang von Stoffen auf Erzeugnisse25
Ermächtigungen26
  
Abschnitt 6 
Überwachung 
  
Zuständigkeit und Zusammenarbeit27
Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden28
Marktüberwachungsmaßnahmen29
Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen30
Betretensrechte und Befugnisse, Probenahme31
Duldungs- und Mitwirkungspflichten32
Ermächtigungen33
  
Abschnitt 7 
Straf- und Bußgeldvorschriften 
  
Strafvorschriften34
Bußgeldvorschriften35
Einziehung36
Ermächtigungen37
  
Abschnitt 8 
Schlussbestimmungen 
  
Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren38
Zulassung von Ausnahmen39
Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum40
Vorübergehende Verbringungsverbote41
Ausfuhr42
Rechtsverordnungen in Dringlichkeitsfällen43
Rechtsverordnungen zur Angleichung an Unionsrecht44
Übertragung von Ermächtigungen45
Ermächtigung zur Anpassung von Rechtsverordnungen46
Übergangsregelungen47
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569)

(2) Red. Anm.:

Nach Artikel 8 Absatz 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569) tritt dieses Gesetz am 20. Mai 2016 in Kraft. Soweit dieses Gesetz zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, tritt es nach Artikel 8 Absatz 2 des vorgenannten Gesetzes am 9. April 2016 in Kraft.