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Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG)
Landesrecht Saarland
Titel: Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: SchoG
Gliederungs-Nr.: 223-2
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Saarland
(Schulordnungsgesetz: SchoG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846, 1997 S. 147)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes Nr. 2117 vom 15. November 2023 (Amtsbl. I S. 1112)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Teil I 
Aufgabe und Aufbau des Schulwesens 
  
1. Abschnitt 
Allgemeines1-8
  
2. Abschnitt 
Geordneter Schulbetrieb9
  
3. Abschnitt 
Der Religionsunterricht10-15
  
4. Abschnitt 
Sexualerziehung15a
  
Teil II 
Die Schulen 
  
1. Abschnitt 
Allgemeine Rechtsverhältnisse16-20f
  
2. Abschnitt 
Schulleitung, Lehrerkonferenzen und Schulkonferenz21-24
  
3. Abschnitt 
Schulregionkonferenz, Landesschulkonferenz25,26
  
4. Abschnitt 
Lehrkräfte27-29
  
4a. Abschnitt 
Pädagogische Fachkräfte an Schulen29a
  
5. Abschnitt 
Schülerinnen und Schüler30-35
  
6. Abschnitt 
Elternvertretung36
  
Teil III 
Schulunterhaltung, Schulverwaltung 
  
1. Abschnitt 
Schulträger37-40
  
2. Abschnitt 
Personalkosten41-43
  
3. Abschnitt 
Sachkosten44-49
  
4. Abschnitt 
Erziehungsbeihilfen50
  
5. Abschnitt 
Kommunale Schulverwaltung51
  
Teil IV 
Schulaufsicht 
  
1. Abschnitt 
Allgemeine Bestimmungen52-54
  
2. Abschnitt 
Schulaufsichtsbehörde57
  
Teil V 
Übergangs- und Schlussvorschriften58-64
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.