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Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Freistaat Sachsen
(Sächsische Arbeitszeitverordnung - SächsAZVO)

Bibliographie

Titel
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Freistaat Sachsen (Sächsische Arbeitszeitverordnung - SächsAZVO)
Amtliche Abkürzung
SächsAZVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
240-2.1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2025 (SächsGVBl. S. 91) (1)

Inhaltsübersicht§§
Regelmäßige Arbeitszeit1
Dienstfreie Tage2
Ruhezeiten3
Pausen4
Gleitende Arbeitszeit5
Feststehende Arbeitszeit6
Arbeitsortflexibilisierung7
Arbeitszeiterfassung8
Stufenweise Wiedereingliederung9
Dienstreisen10
Nachtarbeit11
Bereitschaftsdienst, Wechseldienst und Rufbereitschaft12
Ausnahme bei Erklärung der Beamtin oder des Beamten13
Einsatz in Katastrophen- und Unglücksfällen14
Beamtete Lehrkräfte15
Langzeltkonten16
Neue Arbeitszeitmodelle17
RegelstundenverpflichtungAnlage

Bekanntmachung der Neufassung der Sächsischen Arbeitszeitverordnung

Vom 24. Februar 2025 (SächsGVBl. S. 91)

Auf Grund des Artikels 3 der Verordnung vom 21. November 2024 (SächsGVBl. S. 923) wird nachstehend der Wortlaut der Sächsischen Arbeitszeitverordnung in der vom 1. Dezember 2024 an geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

  1. 1.

    die Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 198),

  2. 2.

    den am 13. Mai 2021 in Kraft getretenen Artikel 1 der Verordnung vom 24. April 2021 (SächsGVBl. S. 504),

  3. 3.

    den am 12. Mai 2022 in Kraft getretenen Artikel 2 der Verordnung vom 26. April 2022 (SächsGVBl. S. 282),

  4. 4.

    den am 1. Dezember 2024 in Kraft getretenen Artikel 2 der eingangs genannten Verordnung.