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Gesetz über die Organisation der Polizei in Schleswig-Holstein
(Polizeiorganisationsgesetz - POG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Organisation der Polizei in Schleswig-Holstein (Polizeiorganisationsgesetz - POG)
Amtliche Abkürzung
POG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2012-13

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2012-13

Vom 12. November 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 408)

Geändert durch Gesetz vom 22. Oktober 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 404)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 64 der Verordnung vom 27. Oktober 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 514)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt I
Aufbau der Polizei
Behörden der Polizei1
Landespolizeiamt2
Landeskriminalamt3
Polizeidirektionen4
Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein5
Zusammenwirken der Behörden der Polizei6
Personalvertretungen7
Abschnitt II
Mitwirkung der kommunalen Selbstverwaltung
Polizeibeiräte der Kreise und Städte8
Aufgaben der Polizeibeiräte9
Abschnitt III
Hilfsbeamtinnen und Hilfsbeamte der Polizei
Hilfsbeamtinnen und Hilfsbeamte der Polizei10
Abschnitt IV
Kosten der Polizei
11
Abschnitt V
Schlussvorschriften
Durchführung des Gesetzes12
Übergangsbestimmungen13
In-Kraft-Treten14