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§ 14 POG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Organisation der Polizei in Schleswig-Holstein (Polizeiorganisationsgesetz - POG)
Amtliche Abkürzung
POG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2012-13

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Polizeiorganisationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1994 (GVOBl. Schl.-H. S. 158) (1), Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen ersetzt durch Verordnung vom 13. Februar 2001 (GVOBl. Schl.-H. S. 34), außer Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Kiel, 12. November 2004

Heide Simonis
Ministerpräsidentin

Klaus Buß
Innenminister

(1) Amtl. Anm.:

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2012-2