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Kommunalwahlgesetz (KWG)
Landesrecht Saarland
Titel: Kommunalwahlgesetz (KWG)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: KWG
Gliederungs-Nr.: 2021-1
Normtyp: Gesetz

Kommunalwahlgesetz (KWG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 (Amtsbl. I S. 127) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 828)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Wahlen zu den Gemeinderäten 
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Wahlrechtsgrundsätze1
Wahlverfahren2
Wahltag3
Einteilung des Wahlgebiets4
  
Zweiter Abschnitt 
Wahlorgane 
  
Wahlorgane5
Landeswahlleiterin, Landeswahlleiter6
Gemeindewahlleiterin, Gemeindewahlleiter7
Gemeindewahlausschuss8
Wahlvorstand9
Wahlbeschwerdeausschuss10
Ehrenämter11
(aufgehoben)12
  
Dritter Abschnitt 
Wahlberechtigung und Wählbarkeit 
  
Wahlberechtigung13
Ausschluss der Wahlberechtigung14
Ausübung des Wahlrechts15
Wählbarkeit16
Unvereinbarkeit von Amt und Mandat17
  
Vierter Abschnitt 
Wählerverzeichnis und Wahlschein 
  
Wählerverzeichnis18
(aufgehoben)19
(aufgehoben)20
Wahlschein21
  
Fünfter Abschnitt 
Wahlvorschläge 
  
Wahlvorschlagsrecht22
Einreichung der Wahlvorschläge23
Inhalt und Form der Wahlvorschläge24
Aufstellung von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern24a
Zurücknahme von Wahlvorschlägen25
Änderung von Wahlvorschlägen26
Mängelbeseitigung27
Zulassung der Wahlvorschläge28
Verbindung von Wahlvorschlägen29
Reihenfolge und öffentliche Bekanntgabe der Wahlvorschläge30
  
Sechster Abschnitt 
Wahlhandlung 
  
Stimmzettel31
(aufgehoben)32
Öffentlichkeit der Wahl33
Verbot der Wahlwerbung, Unterschriftensammlung und Veröffentlichung von Wählerbefragungen34
Wahrung des Wahlgeheimnisses35
Stimmabgabe36
Briefwahl37
  
Siebter Abschnitt 
Feststellung des Wahlergebnisses 
  
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk38
Ungültige Stimmen39
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet und in den Wahlbereichen40
Verteilung der Gemeinderatssitze bei Verhältniswahl41
Verteilung der Gemeinderatssitze bei Mehrheitswahl42
Benachrichtigung der Gewählten43
Ersatzleute44
Bekanntgabe des Wahlergebnisses45
  
Achter Abschnitt 
Nachwahl, Wahlanfechtung, Wiederholungswahl und Parteiverbot 
  
Nachwahl46
Anfechtung der Wahl47
Entscheidung über die Anfechtung48
Wiederholungswahl49
Folgen eines Parteiverbotes50
  
Zweiter Teil 
Wahlen zu den Ortsräten und Bezirksräten 
  
Allgemeines51
(aufgehoben)52
Wahlgebiet53
Wahlorgane54
Wahlberechtigung und Wählbarkeit55
Wahlschein56
Wahlvorschläge57
  
Dritter Teil 
Wahlen zu den Kreistagen 
  
Allgemeines58
(aufgehoben)59
Kreiswahlgebiet60
Kreiswahlleiterin, Kreiswahlleiter61
Kreiswahlausschuss62
Wahlberechtigung und Wählbarkeit63
Unvereinbarkeit von Amt und Mandat64
Wahlschein65
Wahlvorschläge66
  
Vierter Teil 
Wahl zur Regionalversammlung Saarbrücken 
  
Allgemeines67
(aufgehoben)68
Regionalverbandswahlgebiet69
Regionalverbandswahlleiterin, Regionalverbandswahlleiter70
Regionalverbandswahlausschuss71
  
Fünfter Teil 
Wahl und Abwahl der Bürgermeisterinnen, Bürgermeister, Landrätinnen, Landräte und der Regionalverbandsdirektorin oder des Regionalverbandsdirektors 
  
Grundsatz72
Wahlorgane73
Wahltag74
Wählerverzeichnis und Wahlschein75
Wahlvorschläge76
Stimmzettel und Stimmabgabe77
Wahlergebnis, Wiederholungswahl78
Stichwahl79
Anfechtung der Wahl80
Abwahl81
Tag der Abwahl, Bekanntmachung82
Stimmzettel83
Wahlergebnis, Bekanntmachung84
  
Sechster Teil 
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid 
  
Unterstützung des Bürgerbegehrens85
Vertreterinnen und Vertreter des Bürgerbegehrens86
Vorprüfung des Bürgerbegehrens87
Entscheidung über das Bürgerbegehren88
Einleitung des Bürgerentscheides89
Stimmzettel90
Anzuwendende Vorschriften91
  
Siebter Teil 
Schlussbestimmungen 
  
Ordnungswidrigkeiten92
Wahlkosten93
Durchführungsverordnungen94
Fristen, Termine und Form95
(aufgehoben)96
Übergangsregelung97
Inkrafttreten98
(1) Red. Anm.:

Bekanntmachung der Neufassung des Kommunalwahlgesetzes

Vom 22. Januar 2019

Aufgrund des Artikels 3 des Gesetzes zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 (Amtsbl. 2019 I S. 2) wird nachstehend der Wortlaut des Kommunalwahlgesetzes in der seit dem 11. Januar 2019 geltenden Fassung bekannt gemacht.

Die Neufassung berücksichtigt

  1. 1.

    die Fassung der Bekanntmachung des Kommunalwahlgesetzes vom 9. Noveınber 2008 (Amtsbl. S. 1835),

  2. 2.

    den am 14. Februar 2014 Kraft getretenen Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes vom 15. Januar 2014 (Amtsbl. I S. 10),

  3. 3.

    den am 1. November 2015 in Kraft getretenen Artikel 8 des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 13. Oktober 2015 (Amtsbl. I S. 712)

    und

  4. 4.

    den am 11. Januar 2019 in Kraft getretenen Artikel 2 des eingangs genannten Gesetzes.