§ 14 KWG - Ausschluss der WahlberechtigungBibliographieTitelKommunalwahlgesetz (KWG)Amtliche AbkürzungKWGNormtypGesetzNormgeberSaarlandGliederungs-Nr.2021-1Nicht wahlberechtigt ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.