§ 7 HAZVO
Verordnung über die Arbeitszeit der hessischen Beamtinnen und Beamten (Hessische Arbeitszeitverordnung - HAZVO)
Verordnung über die Arbeitszeit der hessischen Beamtinnen und Beamten (Hessische Arbeitszeitverordnung - HAZVO)
Landesrecht Hessen
§ 7 HAZVO
Bei alternierender Telearbeit finden die §§ 3 und 4 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4 für die Arbeit in der häuslichen Arbeitsstätte keine Anwendung.