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Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe
(Flaggenrechtsgesetz - FlRG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz - FlRG)
Amtliche Abkürzung
FlRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
9514-1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3140)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 184)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Flaggenrecht der Seeschiffe
Erster Unterabschnitt
Recht zum Führen der Bundesflagge1-2
Zweiter Unterabschnitt
Ausweis über die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge3-5
Dritter Unterabschnitt
Verbot anderer Nationalflagge; Ausnahmen6-7a
Vierter Unterabschnitt
Flaggenführung, Schiffsname und IMO-Schiffsidentifikationsnummer8-9a
Fünfter Unterabschnitt
Verleihung der Befugnis zur Führung der Bundesflagge10-11
Sechster Unterabschnitt
Flaggenregister und Internationales Seeschifffahrtsregister12-13
Zweiter Abschnitt
Flaggenbehörde14
Dritter Abschnitt
Verordnungsermächtigungen15
Vierter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften16-19
Fünften Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen20-25
Anlagen
Anlage