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Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: DONot
Gliederungs-Nr.: 3831
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)

Vom 7. Dezember 2021 (JMBl. LSA S. 224)

Zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 28. April 2023 (JMBl. LSA S. 241)

AV des MJ vom 7. 12. 2021 - 3831-203.18

Bezug:
AV des MJ vom 2. 1. 2001 (JMBl. LSA S. 131), zuletzt geändert durch AV vom 20. 1. 2017 (JMBl. LSA S. 22)

  1. 1.

    Die unter den Landesjustizverwaltungen abgestimmte neue Dienstordnung für Notarinnen und Notare wird in der Fassung der Anlage nach Maßgabe ihrer §§ 20 und 21 in Kraft gesetzt.

  2. 2.

    Diese AV tritt am 1. 1. 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bezugs-AV außer Kraft; § 20 Abs. 1 und 3 der Anlage bleibt unberührt.

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Abschnitt 1 
Amtsführung im Allgemeinen 
  
Amtliche Unterschrift1
Amtssiegel2
Amtsschild, Namensschild3
Verpflichtung der Beschäftigten sowie der Dienstleisterinnen und Dienstleister4
Bezeichnung der Beteiligten in Urkunden5
Elektronische Übermittlung in Registersachen5a
Einhaltung von Mitwirkungsverboten6
Übersicht über Urkundsgeschäfte7
  
Abschnitt 2 
Ergänzende Regelungen für Erbverträge 
  
Erbverträge8
  
Abschnitt 3 
Ergänzende Regelungen für Verwahrungsgeschäfte 
  
Übersicht über Verwahrungsgeschäfte9
Durchführung der Verwahrungsgeschäfte10
  
Abschnitt 4 
Ergänzende Regelungen für Softwareprodukte zur Führung von Akten und Verzeichnissen 
  
Software-Herstellerbescheinigungen11
  
Abschnitt 5 
Herstellung der notariellen Urkunden und Dokumente 
  
Herstellung der Urschriften, Ausfertigungen und beglaubigten Abschriften12
Übertragung der Papierdokumente in die elektronische Form13
Verbinden, Beifügen und Siegeln14
  
Abschnitt 6 
Prüfung der Amtsführung 
  
Verfahren15
An die Aufsichtsbehörden zu übermittelnde Dokumente16
Zugang der Aufsichtsbehörde zu den Akten und Verzeichnissen der Notarin oder des Notars17
Gegenstand der regelmäßigen Prüfung18
  
Abschnitt 7 
Notariatsverwaltung und Notarvertretung 
  
Notariatsverwaltung und Notarvertretung19
  
Abschnitt 8 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Übergangsvorschriften20
Inkrafttreten21
  
Muster 1Anlage 1
Muster 2Anlage 2
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.