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Bremisches Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmäler (Bremisches Denkmalschutzgesetz - BremDSchG)
Landesrecht Bremen
Titel: Bremisches Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmäler (Bremisches Denkmalschutzgesetz - BremDSchG)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremDSchG
Gliederungs-Nr.: 2131-a-1
Normtyp: Gesetz

Bremisches Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmäler
(Bremisches Denkmalschutzgesetz - BremDSchG)

Vom 18. Dezember 2018 (Brem.GBl. S. 631)

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Denkmalpflege und Denkmalschutz1
Begriffsbestimmungen2
Geschützte Kulturdenkmäler3
Denkmalschutzbehörden4
Denkmalfachbehörden5
Denkmalrat6
Unterschutzstellung und Eintragung in die Denkmalliste7
Vorläufiger Schutz8
  
Abschnitt 2 
Allgemeine Schutzvorschriften 
  
Erhaltungspflicht9
Genehmigungspflichtige Maßnahmen10
Anzeigepflichten11
Sicherung der Erhaltung eines geschützten Kulturdenkmals12
Auskunfts- und Duldungspflichten13
Zugang zu Kulturdenkmälern14
  
Dritter Abschnitt 
Ausgrabungen und Funde 
  
Funde15
Ausgrabungen16
Grabungsschutzgebiet17
Ablieferung18
Schatzregal19
  
Abschnitt 4 
Enteignung und Entschädigung 
  
Enteignung20
Sonstige entschädigungspflichtige Maßnahmen21
  
Abschnitt 5 
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten 
  
Ordnungswidrigkeiten22
Straftaten23
Inkrafttreten, Außerkrafttreten24