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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der nichtbundeseigenen Eisenbahnen und der Seilbahnen in Bayern
(Bayerisches Eisenbahn- und Seilbahngesetz - BayESG) 1

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der nichtbundeseigenen Eisenbahnen und der Seilbahnen in Bayern (Bayerisches Eisenbahn- und Seilbahngesetz - BayESG) 
Amtliche Abkürzung
BayESG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
932-1-B

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2003 (GVBl S. 598, BayRS 932-1-B)

Zuletzt geändert durch § 60 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
I. Teil
Eisenbahnen
1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Mitteilungspflichten2
2. Abschnitt
Öffentliche Eisenbahnen
Bauliche Anlagen und Lichtquellen in der Nähe von Schienenwegen3
Schutzmaßnahmen4
Sicherung der verkehrlichen Infrastruktur5
3. Abschnitt
Nichtöffentliche Eisenbahnen
Betriebsleitung6
Haftpflichtversicherung7
Anzeigepflichten8
4. Abschnitt
Aufsicht, Rechtsverordnungen
Eisenbahnaufsicht9
Rechtsverordnungen10
II. Teil
Seilbahnen
1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich11
Begriffsbestimmungen12
2. Abschnitt
Bau und Betrieb von Seilbahnen
Bau- und Betriebsgenehmigung13
Genehmigungsverfahren14
Technische Änderungen15
Genehmigung der technischen Planung16
Betriebseröffnung17
Baubeschränkungen und Schutzmaßnahmen18
Ordnungsmäßigkeit des Baus und des Betriebs19
Betriebsleitung20
Versicherungspflicht21
Mitteilungspflicht22
Weiterführungsgenehmigung23
Weiterführung durch Erben, Zwangsverwalter, Insolvenzverwalter24
3. Abschnitt
Zuständigkeiten, Aufsicht, Rechtsverordnungen
Zuständigkeiten25
Allgemeine Aufsicht, Schutzmaßnahmen26
Widerruf der Genehmigung27
Anordnung der Einstellung und der Beseitigung28
Rechtsverordnungen29
III. Teil
Sonstige Bahnen besonderer Bauart
Sonstige Bahnen besonderer Bauart30
IV. Teil
Bußgeldvorschriften
Ordnungswidrigkeiten31
V. Teil
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Einschränkungen von Grundrechten32
Übergangsregelung33
Inkrafttreten34

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU und der Verordnung (EU) 2016/424. Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).