Art. 34 BayESG - Inkrafttreten
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der nichtbundeseigenen Eisenbahnen und der Seilbahnen in Bayern (Bayerisches Eisenbahn- und Seilbahngesetz - BayESG)
- Amtliche Abkürzung
- BayESG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 932-1-B
Dieses Gesetz tritt am 1. August 1998 in Kraft. 2)
Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 10. Juli 1998 (GVBl S. 389). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.