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Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (3. DV-BEG)
Bundesrecht
Titel: Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (3. DV-BEG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: 3. DV-BEG
Gliederungs-Nr.: 251-1-3
Normtyp: Rechtsverordnung

Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (3. DV-BEG)

Vom 28. April 1966 (BGBl. I S. 300)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 2. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5049)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
I. 
Selbstständige Berufe 
  
1. 
Besondere Anspruchsvoraussetzungen 
  
Abgrenzung gegenüber dem Schaden in der Nutzung des Eigentums und des Vermögens1
Selbstständige Erwerbstätigkeit2
Verdrängung aus selbstständiger Erwerbstätigkeit3
Beschränkung in der Ausübung der selbstständigen Erwerbstätigkeit4
Mehrere selbstständige Erwerbstätigkeiten5
  
2. 
Die gesetzlichen Ansprüche 
  
a) 
Darlehn 
  
Anderweitige Beschaffung von Geldmitteln6
Tatsächliche Voraussetzungen für das Darlehn7
Höhe des Darlehns8
Unmöglichkeit der Sicherung9
Zusätzliches Darlehn10
Darlehn für den überlebenden Ehegatten und die Kinder11
  
b) 
Kapitalentschädigung 
  
Zeitliche Begrenzung der Kapitalentschädigung12
Berechnung der Kapitalentschädigung13
Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe14
Erreichbare Dienstbezüge eines vergleichbaren Bundesbeamten15
Alters- und Hinterbliebenenversorgung16
Berücksichtigung des anderweitigen Arbeitseinkommens nach § 77 BEG17
Umrechnung der Kapitalentschädigung18
Weiterleistung der Kapitalentschädigung19
Anzeigepflicht20
  
c) 
Rente 
  
Voraussetzungen für das Rentenwahlrecht21
Berechnung der Rente22
Erhöhung des monatlichen Höchstbetrages der Rente (§ 83 Abs. 2 des Bundesentschädigungsgesetzes)22a
Zahlung der Rente22b
Entschädigung für die Zeit vor dem 1. November 195323
Rente für den überlebenden Ehegatten und die Kinder24
Rente für den überlebenden Ehegatten in den Fällen des § 86 Abs. 6 BEG24a
Beginn der Rentenzahlung für den überlebenden Ehegatten und die Kinder25
Erlöschen der Rente25a
Anzeigepflicht26
Änderung der Verhältnisse27
  
II. 
Unselbstständige Berufe 
  
1. 
Privater Dienst. Die gesetzlichen Ansprüche 
  
a) 
Darlehn 
  
Voraussetzung für die Darlehnsgewährung28
  
b) 
Kapitalentschädigung 
  
Berechnung der Kapitalentschädigung29
Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe30
Alters- und Hinterbliebenenversorgung31
Berücksichtigung anderweitigen Einkommens32
  
c) 
Rente 
  
Berechnung der Rente33
Erhöhung des monatlichen Höchstbetrages der Rente (§ 95 Abs. 1 des Bundesentschädigungsgesetzes)33a
Mindestrente34
Grundlagen der Berechnung für die Rente des überlebenden Ehegatten und der Kinder35
Entschädigung in Höhe der Rentenbezüge eines Jahres im Falle des § 98 BEG35a
Rente für den überlebenden Ehegatten im Falle der §§ 98, 86 Abs. 4 und 6 BEG35b
Erlöschen der Rente35c
  
2. 
Angestellte und Arbeiter im Sinne der §§ 109 und 110 BEG36
  
Abschnitt III. 
Schädigung in selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit37
  
IV.  
Schaden in der Ausbildung38
  
V. 
Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten38a
  
VI. 
Bewertung der im Ausland erzielten Einkünfte39
  
VII. 
Schlussbestimmungen 
  
Verteilung von anzurechnenden Leistungen40
Aufrundung der Entschädigungsleistungen41
Stichtag für Neufestsetzung der Renten41a
Übergangsvorschriften für Änderungen dieser Verordnung41b
(weggefallen)42
Zeitlicher Anwendungsbereich43
  
Anlagen 
  
EinkommensübersichtAnlage 1
BesoldungsübersichtAnlage 2
BesoldungsübersichtAnlage 3
BesoldungsübersichtAnlage 4
(weggefallen)Anlage 5
BesoldungsübersichtAnlage 5a
BesoldungsübersichtAnlage 5b
BesoldungsübersichtAnlage 5c