§ 5 3. DV-BEG - Mehrere selbstständige Erwerbstätigkeiten
Bibliographie
- Titel
- Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (3. DV-BEG)
- Amtliche Abkürzung
- 3. DV-BEG
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 251-1-3
Hat der Verfolgte gleichzeitig mehrere selbstständige Erwerbstätigkeiten ausgeübt und ist er nicht aus jeder dieser Erwerbstätigkeiten verdrängt worden, so liegt eine Beschränkung in der Ausübung der selbstständigen Erwerbstätigkeit vor. § 66 Abs. 3 BEG findet Anwendung.