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§ 5 3. DV-BEG - Mehrere selbstständige Erwerbstätigkeiten

Bibliographie

Titel
Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (3. DV-BEG)
Amtliche Abkürzung
3. DV-BEG
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
251-1-3

Hat der Verfolgte gleichzeitig mehrere selbstständige Erwerbstätigkeiten ausgeübt und ist er nicht aus jeder dieser Erwerbstätigkeiten verdrängt worden, so liegt eine Beschränkung in der Ausübung der selbstständigen Erwerbstätigkeit vor. § 66 Abs. 3 BEG findet Anwendung.