Löschung von Schufa-Einträgen - werden Sie aktiv!

anwalt24 Fachartikel
06.03.202229 Mal gelesen
Erfolg gegen Schufa und BNP Parisbas S.A. Niederlassung Deutschland - Consors! Schufa-Eintrag vorzeitig gelöscht!

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Schufa-Eintrag vorzeitig gelöscht!
 
von MPH Legal Services - RA Dr. Martin P. Heinzelmann - am 06.03.2022:
 
Schufa-Eintrag - gemeldet durch BNP Parisbas S.A. Niederlassung Deutschland - Consors gelöscht: Erneut ein Erfolg für unsere Kanzlei wegen eines unberechtigten Schufa-Eintrages, diesmal eingemeldet durch die Bank BNP Parisbas S.A. Niederlassung Deutschland - Consors! Bereits wenige Tage nach Aufnahme unserer Tätigkeit entschließt sich die Schufa Holding AG, diesen unberechtigten Eintrag zu löschen. Wir freuen uns über diesen Erfolg für unsere Mandantschaft! Auch dieser Fall zeigt: Schufa-Einträge sind häufig nicht "in Stein gemeiselt". Aufgrund der häufig desaströsen Folgen für die Betroffenen - häufig steht die gesamte Kreditwürdigkeit aufgrund von Negativeinträgen bei der Schufa auf dem Spiel und Darlehensaufnahmen werden erheblich erschwert oder unmöglich - raten wir dringend, Schufa-Einträge einer anwaltlichen Prüfung zu unterziehen und im Zweifel auf eine vorzeitige Löschung hinzuwirken. Wir begleiten Schufa-Betroffene bundesweit und konnten in vielen Fällen - aus unterschiedlichen Gründen - unseren Mandanten aus der "Schufa-Falle" helfen. Häufig sind die von Datenschutzrecht vorgegebenen Schreiben Mandanten nicht zugegangen. Doch selbst bei titulierten Forderungen, wo ein Vollstreckungsbescheid erging, gelangen schon Kanzlei-Erfolge. Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.