Effektiver Schutz durch Gebäudeversicherung?

Gebäudeversicherung zahlt nicht
05.02.201825 Mal gelesen
Um sich vor den finanziellen Auswirkungen großer Schäden an Wohnimmobilien zu schützen schließen Viele eine Gebäudeversicherung ab.

Die Gebäudeversicherung und deren Klauseln

Um sich vor den finanziellen Auswirkungen großer Schäden an Wohnimmobilien zu schützen schließen Viele eine Gebäudeversicherung ab. Je nachdem, welches zusätzliche Risiko man absichern möchte, kann man auch eine Zusatzversicherung für Elementarschäden und Schäden durch Feuer abschließen. Die Allgemeine Gebäudeversicherung versichert die die größten Risiken. Zum Beispiel Schäden an Wohnimmobilien infolge von Leitungswasser. Elementarschäden, wie Hagel, Sturm oder Hochwasser sind in der Regel zusätzlich zu versichern. Auch Überspannungsschäden können mit der Gebäudeversicherung abgesichert werden. Letztlich dient die Gebäudeversicherung der finanziellen Absicherung der Auswirkungen eines beträchtlichen Schadens an der Wohnimmobilie infolge eines, oder mehrere Schadensereignisse.

Was die Gebäudeversicherung im Schadensfall zahlt.

Die Gebäudeversicherung zählt zu den sogenannten Sachversicherungen. Diese versichern gemäß des § 88 Versicherungsvertragsgesetz:

"es gilt als Versicherungswert, wenn sich die Versicherung auf eine Sache oder den Inbegriff von Sachen bezieht, der Betrag, den der Versicherungsnehmer zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls für die Wieder Beschaffung oder Wiederherstellung der versicherten Sache in neuwertigem Zustand unter Abzug des sich aus dem Unterschied zwischen alt und neu ergebenden Minderwerts aufzuwenden ist."

Im Klartext bedeutet dies, dass die Versicherung grundsätzlich den Betrag zahlen muss, der zur vollständigen Wiederherstellung des beschädigten Gebäudes oder Gebäudeteils erforderlich ist. Jedoch muss sich der Versicherungsnehmer dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Wiederherstellung zusätzlich erlangt. Das heißt, dass die Versicherung nur den Wert erstatten, der zum Zeitpunkt des Schadenfalls vorhanden war. Umgangssprachlich könnte man sagen, dass der Zeitwert versichert ist.

Handelt es sich somit um ein besonders altes Gebäude, Gebäudeteile oder Einbauten so leistet die Versicherung nur den Betrag, der zur Wiederherstellung, des "alten" Zustandes notwendig ist. Es ist jedoch auch möglich eine Versicherung zum Neuwert abzuschließen. In diesem Fall reguliert die Versicherung die Kosten der kompletten Wiederherstellung. Dafür sind die Versicherungsbeiträge aber auch entsprechend höher.

Wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt.

Kommt es zum Schadensfall, ist der Betroffene auf eine schnelle und unkomplizierte Schadensabwicklung angewiesen. Tatsächlich bleiben die Versicherungen im Schnitt mit einem Drittel hinter der tatsächlichen Schadenssumme zurück. Dies kann mehrere Gründe haben. Zunächst besteht die Möglichkeit das der versicherte Zeitwert tatsächlich derart gering ist. Weiter besteht die Möglichkeit das bestimmte Schadensereignisse nicht versichert waren. Schließlich besteht auch die Möglichkeit, dass die Versicherung bei der Beurteilung des Schadens Fehler unterlaufen sind. Insbesondere Letzteres stellt sich für die Betroffenen als besonders misslich dar. Ein Streit mit der Versicherung kann sich schnell über Jahre erstrecken. In der Zwischenzeit drohen weitere Schäden am Gebäude, sofern dieses infolge der knappen finanziellen Mittel nicht vollständig saniert werden kann. Weigert sich die Versicherung den Schaden zu regulieren sollte schnellstmöglich professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt Ihres Vertrauens berät Sie gern und setzt Ihre Ansprüche schnell und zielorientiert gegen über der Versicherung durch.

Weitere Informationen zur Gebäudeversicherung erhalten Sie unter: www.wvr-law.de

Wenn Sie allein nicht weiterkommen, erhalten Sie hier Hilfe.

Die Kanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen gern zur Seite. Gerne unterstützen Sie die Versicherungsexperten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Im Rahmen einer kostenlosen und völlig unverbindlichen Erstberatung erhalten Sie Informationen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten in Ihrem speziellen Fall . Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung. Das Team der Kanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen unter 030 / 200 590 770 sowie unter info@wvr-law.de zur Verfügung