Wenn der Soldat berufsunfähig wird.
Durchschnittlich werden jährlich 5.000 Soldaten, während eines Auslandseinsatzes verletzt. Zumeist stehen hier körperliche Verletzung im Vordergrund. Aber auch wenn keine körperlichen Verletzungen vorliegen können die Erlebnisse und Erfahrungen weitreichende Folgen haben. Nicht selten leiden Soldaten, nach traumatischen Erlebnissen, an psychischen Störungen. Häufigste Psychische Erkrankung, ist die posttraumatische Belastungsstörung. Gleich ob eine körperliche Verletzung oder eine psychische Erkrankung vorliegt, viele Soldaten sind nach einem solchen Erlebnis nicht mehr in der Lage Ihren Beruf auszuüben. Egal ob es sich um den Beruf Soldat handelt oder den Beruf den der Soldat zuvor ausgeübt hat. Fällt die Tätigkeit als Soldat weg und ist der Betreffende darüber hinaus auch unfähig seinen zuvor ausgeübten Beruf auszuüben, drohen schnell finanzielle und soziale Einbußen.
Der Schutz bei Berufsunfähigkeit.
Eine perfekte und allumfassende Absicherung kann wohl nie zur Gänze gewährleistet werden. Jedoch bestehen gute Möglichkeiten sich gegen Berufsunfähigkeit abzusichern. Hierzu dient die Berufsunfähigkeitsversicherung. Gleich ob als Einzelversicherung oder als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung, schützt diese Versicherung vor einem finanziellen und sozialen Abstieg, infolge einer Berufsunfähigkeit. Wann jemand berufsunfähig ist, ist dabei im § 172 Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Danach ist berufsunfähig, "wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann." Zu beachten ist hierbei, dass der Beruf wenigstens für die Dauer von sechs Monaten zu weniger als der Hälfte nicht mehr ausgeübt werden kann. Ist dies der Fall liegt die bedingungsmäßige Berufsunfähigkeit vor. Die Versicherung ist dann verpflichtet, die Versicherungsleistung, in Form einer Rente sowie der Beitragsfreistellung, zu erbringen
Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung trotzdem nicht zahlt.
In einigen Fällen weigern sich die Versicherungen trotz dem Vorliegen einer Körperverletzung oder psychischen Erkrankung die Versicherungsleistung zu erbringen. Zur Begründung wird oft auf eine sogenannte verweisbare Tätigkeit Bezug genommen. Dies bedeutet, dass der Betreffende trotz seiner Einschränkung einen anderen Beruf ausüben kann, der mit seinem alten Beruf vergleichbar ist. Oft leidet eine solche Verweisung jedoch an der tatsächlichen Vergleichbarkeit des bisherigen Berufs mit der Verweisungstätigkeit. Auch wird gern auf eine sogenannte Soldatenklausel Bezug genommen. Diese Klausel ermöglicht es der Versicherung die Leistung zu verweigern, wenn die Berufsunfähigkeit ihren Ursprung in einem Kriegsereignis hat. Bei Einsätzen der Bundeswehr handelt es sich jedoch nicht um Kriegsereignisse, sondern um zumeist humanitäre Einsätze, sodass diese Klauseln im Regelfall nicht zur Anwendung kommen. Schließlich besteht noch das Problem der psychischen Erkrankungen. Da diese nur schwer zu diagnostizieren sind, berufen sich einige Versicherung darauf, dass die Erkrankung schon gar nicht vorläge oder aber die Erkrankung die Berufsfähigkeit jedenfalls nicht zu mehr als der Hälfte beeinträchtigt.
Die Möglichkeiten, wenn die Versicherung nicht zahlt.
Verweigert die Versicherung aus den genannten Gründen, oder anderen Gründen die Leistung, ist es dringend anzuraten sich frühzeitig professionelle Unterstützung zu suchen. Welche Vorgehensweise, im konkreten Fall, die erfolgversprechendste ist, ist abhängig vom Einzelfall. Ihr Rechtsanwalt berät Sie hierzu gern ausführlich bei einem Beratungsgespräch. Die Kosten hierfür übernimmt in der Regel die Rechtsschutzversicherung. Unüberschaubare Kosten entstehen Ihnen somit nicht.
Mehr Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie unter: www.wvr-law.de
Schnelle und unkomplizierte Unterstützung bei ....
Die bundesweit vertretende Rechtsanwaltskanzlei Werdermann / von Rüden vertritt eine Vielzahl von Mandanten, denen die Berufsunfähigkeitsversicherungen die versprochene Leistung nicht gewähren. Gerne unterstützen die Versicherungsexperten auch Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Im Rahmen einer kostenlosen und völlig unverbindlichen Erstberatung erhalten Sie Informationen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und deren Erfolgsaussichten. Vereinbaren Sie deshalb noch heute einen Termin für eine Erstberatung. Das Team der Kanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen unter 030 / 200 590 770 sowie unter info@wvr-law.de zur Verfügung