Die zweite Verurteilung eines hochrangigen VW-Mitarbeiters in den USA, sogt derzeit auch hierzulande für viel Aufsehen. Diesmal traf es den VW-Manager Oliver Schmidt. Laut Spiegel-Online wurde er wegen der Vertuschung der Abgasmanipulation zu einer langjährigen Haftstrafe und einer hohen Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Schmidt die Abgasmanipulationen aktiv vertuscht habe. Gleichzeitig stellt das Gericht damit auch fest, dass die Abgaseinrichtung tatsächlich manipuliert wurde. Ob diese Entscheidungen Auswirkungen auf den hierzulande bestehenden Streit haben wird, bleibt abzuwarten. Aber auch wenn deutsche Gerichte nicht an die Entscheidungen der amerikanischen Gerichte gebunden sind, so wäre es nur schwer erklärbar, dass bei dem gleichen Auto eine Manipulation in dem einen Land vorliegt und in dem anderen eben nicht. Die derzeit ca. 150 verbraucherfreundlichen Urteile teilen jedenfalls in Teilen die Ansicht der amerikanischen Gerichte. Und auch die noch ausstehenden obergerichtlichen Entscheidungen mit ihrer Bindungsfunktion werden, nach derzeitigem Stand, die verbraucherfreundlichen Urteile bestätigen.
Druck auf Verbraucher mit staatlicher Hilfe
Die Angst vor einer obergerichtlichen Entscheidung treibt den VW-Konzern dazu, Verbraucher zu der Durchführung eines Softwareupdates zu drängen. Der VW-Konzern versucht hiermit den Schadensersatzforderungen der Kunden zu entgehen. Und er bekommt dabei Schützenhilfe vom Staat. Wer das Softwareupdate nicht aufspielen lässt, riskiert Fahrverbote und die Zwangsstillegung seines Fahrzeugs.
Folgen eines Updates
Oftmals bringt das Update aber erhebliche Folgeprobleme mit sich. Viele Verbraucher klagen über ein schlechteres Ansprechverhalten der Motoren bis hin zu erhöhtem Verbrauch und im schlimmsten Fall dem Totalausfall des Wagens. Grund dafür ist eine Versottung des Abgasrückführungsventils (AGR) infolge erhöhter Abgasrückführung. Die Ventile sind schlicht nicht auf die Große Menge an zurückgeführten Abgasen ausgelegt und verstopfen daher. Dazu kommt, dass der VW-Konzern in vielen Fällen wenig kulant auf die Folgeprobleme reagiert und die Kunden mit teils sehr hohen Reparaturrechnungen konfrontiert werden.
Mit einer Klage zum Erfolg
Den vielen betrogenen Verbrauchern bleibt oftmals nur sich juristisch gegen den VW-Konzern zu wehren. Die Gerichtsurteile geben auch begründeten Anlass zur Hoffnung. So gewähren die Gerichte über einen reinen Schadensersatz von bis zu 10.000,- Euro auch die komplette Rückabwicklung des Kaufvertrages. Die bedeutet, dass der Wagen an VW zurückgegeben wird und der Kaufpreis erstattet wird. Lediglich eine geringe Nutzungsentschädigung wird hier abgezogen. Vorteil dieser Variante ist, dass hierbei sämtliche Folgeprobleme, wie ein defektes AGR-Ventil oder eventuelle Fahrverbote trotz Update, auf den VW-Konzern abgewälzt werden können. Der Verbraucher kann die Erstattungssumme dann zum Kauf eines tatsächlich umweltfreundlichen Autos nutzen.
Wo bekomme ich Hilfe
Wen auch Sie sich entscheiden, die Manipulationen an Ihrem Fahrzeug und die Machenschaften in Bezug auf die Softwareupdates, nicht länger hinnehmen zu wollen, helfen Ihnen ihre Rechtsanwälte des Vertrauens. Die Verbraucherrechtsanwälte Werdermann / von Rüden vertreten derzeit eine Vielzahl von betrogenen VW-Kunden. Gerne stehen Ihnen die kompetenten Rechtsanwälte unter info@wvr-law.de sowie unter 030 / 200 590 770 zur Verfügung. Vereinbaren Sie noch heute ein völlig unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch.