Wieder Stilllegung von VW Diesel

vw
04.12.201785 Mal gelesen
Wer sich weigert ein Softwareupdate durchführen zu lassen, dem droht die Stilllegung des Fahrzeugs.

Die Stilllegungen der VW-Diesel Fahrzeuge weitet sich aus.

Wieder Stilllegung eines VW Diesel

Diesmal ist ein VW Amarok aus Bochum betroffen. Auch der Besitzer dieses Wagens hatte sich über einen längeren Zeitraum geweigert, ein sogenanntes Softwareupdate aufspielen zu lassen. Der Besitzer befürchtete wohl ein schlechteres Fahrverhalten sowie mögliche Schäden am Fahrzeug infolge des Updates. Der ADAC sowie das Handelsblatt hatten mehrfach auf mögliche Schäden nach dem Update hingewiesen. Aber auch diese Bedenken wie auch juristische Bedenken hinderte die Zulassungsstelle nicht den Wagen stillzulegen.

Dürfen die Fahrzeuge stillgelegt werden ?

Leider Ja. Die Behörden gehen davon aus, dass die Fahrzeuge einen erheblichen Mangel aufweisen. Die Pflicht der Behörde ist es mangelhafte Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen. Damit droht jedem Halter eines Dieselfahrzeuges des VW-Konzerns die Stilllegung falls das Update nicht aufgespielt wird. Darüber hinaus hat der Halter die Kosten der Stilllegung zu tragen.

Hilft eine Klage ?

Grundsätzlich kann gegen die Stilllegung Widerspruch bzw. Klage erhoben werden. Dies beseitigt aber nur die Folgen der Stilllegung. Der manipulierte Wagen bleibt. Und damit die Gefahr einer weiteren Stilllegung oder Fahrverboten. Nach einem Update drohen erhebliche Folgeschäden an den Fahrzeugen. Sinnvoller ist es daher direkt gegen den VW-Konzern vorzugehen. Neben dem reinen Schadensersatz besteht hierbei die Möglichkeit den gesamten Kaufvertrag rückgängig zu machen. Dies bedeutet, man gibt das Fahrzeug zurück und erhält den Kaufpreis erstattet.

Welche Vorteile bietet eine Klage ?

Insbesondere eine Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages bietet den entscheidenden Vorteil, dass alle Folgeprobleme wie mögliche Fahrzeugschäden, Fahrverbote und auch eine drohende Stilllegung umgangen werden können. Das Fahrzeug wird zurückgegeben und der Kaufpreis erstattet.

Wo bekomme ich Hilfe ?

Die Verbraucherrechtskanzlei Werdermann / von Rüden vertritt derzeit eine Vielzahl von betrogenen Kunden des VW-Konzerns. Wenn auch Sie von den Kompetenzen und Erfahrungen profitieren möchten, vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Beratungsgespräch. Das freundliche und kompetente Team steht Ihnen unter info@wvr-law.de  sowie 030 / 200 590 770 gern zur Verfügung.