NDR VW-Abgasskandal: Nachrüstung im Test

Zivilrecht, Prozess und Zwangsvollstreckung
15.02.2017189 Mal gelesen
„Der Beitrag zeigt eindrucksvoll, wie vielschichtig die Entscheidungsgründe im Diesel-Skandal sind, VW auf Rücknahme von Fahrzeugen in Anspruch zu nehmen und bei Verweigerung gegebenenfalls zu klagen!“ Rechtsanwalt Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte aus Hamburg konnte als Interviewpartner des NDR die juristische Sichtweise klarstellen, während in weiteren Sequenzen die Verbraucherzentrale, der ADAC und eigene Recherchen des Norddeutschen Rundfunks die verschiedenen Fragestellungen erörterten.

Soll ich an der Rückrufaktion teilnehmen?

Fachanwalt Murken-Flato: "Der Beitrag hat deutlich gemacht, dass es aufgrund der aktuellen Gesetzgebung keine empfehlenswerten Alternativen zu einer Teilnahme bestehen. Verweigert sich ein Fahrzeugbesitzer mehrfach, dann droht dem betroffenen Fahrzeug unter Umständen der Entzug der Betriebsgenehmigung, da es sich bei einem Rückruf um eine Aktion unter der Aufsicht des Kraftfahrtbundesamtes handelt. Allerdings: Mit einer Teilnahme verbaut man sich die Hoffnung auf eine Rücknahme des Fahrzeugs durch VW nicht, denn es stehen unkalkulierbare Folgeschäden im Raum: "Es gibt da kein ,Entweder / Oder'". Heißt: An der kostenlosen Rückrufaktion kann man teilnehmen, ohne den von vielen Juristen gesehenen Rückgabeanspruch zu gefährden.

An wen soll ich meine Ansprüche richten?

Murken-Flato: "Aufgrund der Verjährungssituation fällt ein Großteil der Händler als Anspruchsgegner aus. Allerdings hatte VW schon im vergangenen Jahr auf das Argument der Verjährung verzichtet. Auch ohne dieses Zugeständnis wäre bis Ende 2018 Zeit, Ansprüche an die Wolfsburger Adresse zu stellen."

NDR-Recherchen und eigene Untersuchungen hatten ergeben, dass durch die Teilnahme an der Rückrufaktion im geprüften Einzelfall keine negativen Erkenntnisse gewonnen werden mussten. Im Ergebnis wirkte sich der Teile-Einbau und das Software-Update neutral auf die Messergebnisse aus. Rechtsanwalt Murken-Flato erinnert aber im Interview daran, dass niemand die Folgeschäden der Umrüstung absehen kann und weiß, wie sich die Rückrufaktion auf die Lebensdauer eines Motors auswirkt.

Während viele Fahrzeugbesitzer noch eher zögerlich die Rücknahme-Option in Angriff nehmen, hat eine erste grö0ßere Flotte Klage eingereicht. Die "Deutsche See" ist mit etwa 500 betroffenen Fahrzeugen unterwegs und fordert 12 Millionen Euro Schadensersatz von VW. Murken Flato: "So ein Fall ist natürlich maßgeblich für die weitere Entwicklung sowie die Positionierung der Argumente und wird - je nach Ausgang - weitere Flotten, aber auch einzelne Fahrzeugbesitzer ermutigen, das Thema Rücknahme anzugehen!"

Rechtsanwalt Murken-Flato betreut im Auftrag von HAHN-Rechtsanwälte das Portal www.rueckrufaktion-.vw-diesel.de und bietet betroffenen Fahrzeugbesitzern neben einer juristischen Ersteinschätzung auch die Aufnahme in einen Newsverteiler an. Rechtsanwalt Lars Murken-Flato ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Assoziierter Partner am Standort Bremen.