Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erhalten?

Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erhalten?
31.03.2016244 Mal gelesen
Häufig liegen uns Abmahnungen des Vereins Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V vor. Nun bearbeiten wir erneut eine solche Abmahnung.

In der auf den 22.03.2016 datierten Abmahnung werden unserer Mandantschaft folgende etwaige Verstöße vorgeworfen:

  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Fehlende Information über ein Muster-Widerrufsformular
  • Fehlende Information über Online Streitbeilegungsportal

Haben Sie eine Ido Abmahnung erhalten?

Unabhängig davon, ob die in der Abmahnung gerügten Verstöße tatsächlich zutreffen sollten oder nicht, warnen wir davor, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Hieraus kann sich ein Schuldeingeständnis ergeben.

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, zudem wird die Zahlung einer abmahnbezogenen Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro verlangt.

Bei Erhalt einer Abmahnung beachten Sie:

Sind Sie als Online-Händler tätig?

Gerne erstellen wir Ihnen rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Widerrufsbelehrungen für Ihren Internetauftritt oder Shop. So kann die Gefahr von Abmahnungen für Sie gebannt werden. Wenden Sie sich gerne an uns, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.


Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de