Der VW Skandal – Teilnahme an der deutschen „Sammelklage“

Der VW Skandal – Teilnahme an der deutschen „Sammelklage“
26.02.2016238 Mal gelesen
Effektiver Rechtsschutz für Investoren der Volkswagen AG

Das Wort Sammelklage ist in diesen Tagen in aller Munde. Vor allem der Fall um die Abgasmanipulationen der Wolfsburger Volkswagen AG zeigt, dass Deutschland in Fragen des kollektiven Rechtschutzes im europäischen Vergleich hinterher hinkt. Dabei hat die Europäische Kommission bereits im Jahr 2013 eine Empfehlung zur Einführung von Gruppenverfahren verabschiedet. VW Aktionäre können aber auch heute schon die "deutsche Version der Sammelklage" nutzen, um ihre Rechte geltend zu machen. Das deutsche Recht bietet Aktionären mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eine seltene Möglichkeit für eine solche Klage.

"Die VW AG hat mit der Manipulation im Abgasskandal nicht nur Umweltbehörden und Autokäufer, sondern auch Anleger und Investoren massiv getäuscht. Entgegen den öffentlichen Bekundungen aus dem Hause Volkswagen scheint die Aufarbeitung der Manipulationen nur zögerlich voranzukommen. Es sieht eher nach der bekannten Salamitaktik aus. Zugestanden wird nur, was nicht mehr abgestritten werden kann, da es bereits öffentlich bekannt ist", so Rechtsanwalt Andreas W. Tilp. "Aus dem VW Skandal ergeben sich nach unser festen Rechtsüberzeugung Schadensersatzansprüche für die Anleger", so Tilp weiter.

Nach Einschätzung von Tilp zeigt der Fall VW auch, wie erforderlich die Einführung der Gruppenklage in Deutschland ist. Diese Klageform gibt es in Deutschland bislang noch nicht. Nur im Bereich des Kapitalmarktrechts besteht mit dem KapMuG-Musterverfahren die Möglichkeit der "Sammelklage" und damit des effektiven Rechtschutzes.

Vor allem über das Institut der sogenannten Anmeldung zum Musterverfahren können Anleger die Sach- und Rechtslage verbindlich vorentscheiden lassen, ohne selbst ein eigenes hohes Prozesskostenrisiko einzugehen. Rechtsanwalt Tilp rät daher betroffenen Anlegern hiervon Gebrauch zu machen.

Die Kanzlei TILP stellt auf der Seite www.vw-klage.de weitere Informationen kostenfrei zur Verfügung. Ebenso können sich geschädigte Anleger registrieren lassen und erhalten ebenfalls kostenfrei eine Einschätzung der Erfolgsaussichten, der konkreten Schadenshöhe und der Kosten im Musterverfahren.