Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA wegen Ticketverkauf auf eBay vom 19.02.2016

Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA wegen Ticketverkauf auf eBay vom 19.02.2016
26.02.2016373 Mal gelesen
Erneut liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA zur rechtlichen Überprüfung und weiteren Bearbeitung vor. Im Abmahnschreiben vom 19.02.2016 werden etwaige Verstöße gegen Bestandteile der ATGB.

Konkret werden die folgenden Vorwürfe erhoben:

- Fehlende Abbildung der ATGB

- Öffentliches Anbieten der Tickets auf eBay

- Verkaufspreis lag über dem Originalpreis

- Unautorisierte Abbildung des Sitzplans des Vereinslogos

Unsere Mandantschaft wird von der Gegenseite dazu aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 500,00 € zu zahlen.

Vorsicht - so sollte reagiert werden:

Haben auch Sie eine solche Abmahnung der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA erhalten? Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Hilfe zur Verfügung - bundesweit! Durch eine Vielzahl an bearbeiteten Mandaten in der Vergangenheit kennen wir die Gegenseite bereits gut und weisen entsprechende Erfahrungen und Spezialkenntnisse in diesem Gebiet auf.

Wichtig ist, dass Sie eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren sollten! Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere Abmahnungen der vorliegenden Art sind uns bestens bekannt. Wir stehen auch Ihnen gerne mit unserer Kompetenz zur Seite. Wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de