Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG wegen vermeintlicher Verstöße gegen ATGB

Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG wegen vermeintlicher Verstöße gegen ATGB
27.01.2016217 Mal gelesen
In der Vergangenheit haben wir bereits mehrfach über Abmahnungen der SV Werder Bremen GmbH & Co KG, ausgesprochen durch die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky berichtet. Aktuell liegt uns erneut ein derartiges Abmahnschreiben vor.

In der auf den 21.01.2016 datierten Abmahnung werden Vorwürfe gegen unsere Mandantschaft erhoben, diese habe innerhalb eines eBay-Angebotes für Tickets eines Fußballspiels des SV Werder Bremen gegen die folgenden Bestandteile der ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen) verstoßen:

- Fehlende Abbildung der ATGB

- Unautorisierte Nutzung des Vereinslogos

- Preiszuschlag von über 15 Prozent

Worum handelt es sich bei ATGB?

In den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen, kurz ATGB, treffen die Fußballbundesligavereine Regelungen u. a. zum Weiterverkauf von erworbenen Tickets. Sie stellen Allgemeine Geschäftsbedingungen dar. Bei etwaigen Verstößen gegen ATGB werden durch die Bundesligavereine regelmäßig Abmahnungen der vorliegenden Art ausgesprochen. Den in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälten sind Abmahnungen dieser Art bestens bekannt, wir konnten in der Vergangenheit zahlreiche Mandanten erfolgreich und zielführend bei Erhalt einer derartigen Abmahnung beraten und vertreten.

Wie sollte bei Erhalt einer Abmahnung reagiert werden?

Die wichtigste Regel lautet: Ruhig bleiben. Nach Erhalt einer Abmahnung sollten Sie schnellstmöglich Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Sie sollten nicht die der Abmahnung beigefügte und durch die Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen, da diese als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte haben in der Vergangenheit bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen Abmahnungen des SV Werder Bremen und zahlreichen anderen Fußballbundesligavereinen verteidigt. Daher verfügen wir über einen entsprechend großen Erfahrungsschatz und kennen die Gegenseite bereits gut. Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der SV Werder Bremen GmbH & Co KG erhalten haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Was fordert die Gegenseite in der Abmahnung?

Unsere Mandantschaft wird in der Abmahnung zur Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 250,00 € aufgefordert.

Regelmäßig kann durch die Inanspruchnahme einer anwaltlichen Beratung sowohl weiterer Schaden abgewendet, als auch der geforderte Betrag reduziert werden. Welche Verteidigungsoptionen in Ihrem konkreten Einzelfall bestehen, werden wir mit Ihnen bei Mandatsübernahme besprechen.

Wurden Sie ebenfalls durch die SV Werder Bremen GmbH & Co KG abgemahnt?

Eine Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden. Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Wir raten jedoch auch davon ab, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Hierdurch schneiden Sie sich bereits zu Beginn etwaige Einwendungen ab. Ihre Abmahnung sollte vielmehr durch einen spezialisierten Rechtsanwalt auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden.

Wir stehen Ihnen hierzu gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir bereits in zahlreichen Mandaten gegen Fußballbundesligavereine verteidigt, die eine Abmahnung wegen etwaiger Verstöße gegen ATGB ausgesprochen haben.

Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten? Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Unseren Mandanten und auch uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, sofern die Gefahr von weiteren Abmahnungen droht.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch jederzeit auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de