Waldorf Frommer beantragt i.A.d. Verlagsgruppe Random House GmbH nach urheberrechtlicher Abmahnung einen Mahnbescheid (AG Coburg)

Waldorf Frommer beantragt i.A.d. Verlagsgruppe Random House GmbH nach urheberrechtlicher Abmahnung einen Mahnbescheid (AG Coburg)
26.06.2014344 Mal gelesen
Uns liegt eine Anfrage vor, aus welcher hervorgeht, dass die Kanzlei Waldorf Frommer aus München versucht aktuell behauptete Zahlungsansprüche aus einer Filesharingabmahnung aus dem Jahre dem Jahr 2011 nunmehr mit gerichtlicher (Mahnbescheid/Mahnverfahren) Hilfe durchzusetzen.

Nach einer Abmahnung wegen einer angeblicher Urheberrechtsverletzung haben die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Verlagsgruppe Random House GmbH einen Mahnbescheid beim Amtsgericht Coburg beantragt. Die Abmahnung wurde vermutlich im Jahre 2011 ausgesprochen.  

 

Der in dem Mahnbescheid ausgewiesene Betrag beläuft sich auf insgesamt 945,74 €. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: aus einer Hauptforderung i.H.v. 806,00 €, Verfahrenskosten i.H.v. 128,00€ (Gerichtskosten i.H.v. 32,00 € Rechtsanwaltskosten i.H.v. 96,00 €) sowie Zinsen.

 

Nach dem Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheides ist es nur allzu verständlich, dass der Ärger und der Schreck zunächst groß sind. Auch kann es vorkommen, dass seit der Versendung der Abmahnung bereits ein beachtlicher Zeitraum von bis zu einigen Jahren vergangen ist. Nach so einem Zeitraum hat der Empfänger des Mahnbescheides meist gar nicht mehr damit gerechnet, etwas von der Abmahnung zu hören.

 

Dennoch ist es das Beste, ruhig zu bleiben und dafür zu sorgen, dass innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides reagiert wird und ggf. Widerspruch erhoben wird. Ansonsten kann ein Vollstreckungsbescheid ergehen. Dies sollte unbedingt vermieden werden, da der Vollstreckungsbescheid einen vollstreckbaren Titel darstellt. Auch nach Erhalt eines Mahnbescheides ist es durchaus sinnvoll, einen fachkundigen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen um zu überprüfen, ob die behaupteten Ansprüche überhauptbestehen und wenn ja, in welcher Höhe diese berechtigt sind. Die Rechtsprechung zur Haftung und zur Schadenshöhe ist bundesweit unterschiedlich.

 

Wir sind Ihnen bei der Abwehr von Mahnbescheiden und Abmahnungen behilflich. Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an.

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de