Nach Abmahnung: Mahnbescheid durch Waldorf Frommer i.A.d. Tele München Fernseh GmbH + Co

Nach Abmahnung: Mahnbescheid durch Waldorf Frommer i.A.d. Tele München Fernseh GmbH + Co
12.05.2014481 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verfolgt Ansprüche Ihrer Mandanten zum Teil mit gerichtlicher Hilfe. Zum Beispiel durch die Beantragung eines Mahnbescheides. In dem Mahnbescheid wird auf eine vorangegangene Rechtsverletzung Bezug genommen.

Aktuell ist uns bekannt geworden, dass die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft einen Mahnbescheid bei Gericht beantragt hat. In dem Mahnbescheid wird ein stolzer Gesamtbetrag von über 1.300,00 Euro gefordert! Vorher soll der Empfänger des Mahnbescheides wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung erhalten haben, und zwar bereits im Jahre 2011.

Nach dem Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheides ist der Schreck zunächst groß. Denn in vielen Fällen, wie auch in dem uns vorgelegten Fall, wurde die Abmahnung bereits vor mehreren Jahren verschickt..

Jetzt ist es wichtig, nicht in Panik zu geraten und schnell, das heißt innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides, zu reagieren. Bei Nichtreaktion droht der Erlass eines Vollstreckungsbescheides, der einen rechtskräftigen Titel darstellt, aus dem dann gegen Sie vollstreckt werden kann.

Auch im Mahnverfahren ist es noch nicht zu spät, die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen um die behaupteten Ansprüche zu überprüfen.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an oder nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen den Mahnbescheid zu erfragen.

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de