Abo-Falle! Post von Medien-Branchenverzeichnis / Medienpol Design GmbH, Gewerbeauskunft Zentrale, Zentrales Ärzteverzeichnis erhalten?

Abo-Falle! Post von Medien-Branchenverzeichnis /  Medienpol Design GmbH, Gewerbeauskunft Zentrale, Zentrales Ärzteverzeichnis erhalten?
09.04.2014651 Mal gelesen
Aufgepasst! Immer mehr unterschiedliche “Branchenbücher” versuchen kostenpflichtige Einträge zu “verkaufen”. Achtung! Zahlen Sie nicht voreilig den Forderungsbetrag.

Worum handelt es sich genau?

Viele Unternehmer, Freiberufler aber auch Ärtzte erhalten in unterschiedlichen Fallkonstellationen Post von z.B.

 

- Medien-Branchenverzeichnis / Medienpol Design GmbH 

- Zentrales Ärzteverzeichnis

- Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder

- Gewerbeauskunft Zentrale

 

Die Vorgehensweise ist bei allen Anbietern ähnlich. Es werden deutsche Unternehmer und Freiberufler angeschrieben und zur Angabe z.B. der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder zur Vervollständigung des beiliegenden Datensatzes aufgefordert. Andere Anbieter übersenden einen Auftragsformular für den Eintrag in ein Medien-Branchenverzeichnis

Nur wer genau hinsieht, bemerkt den kleingedruckten versteckten Preishinweis. Mit Unterschrift wird eine Abo-Vertrag abgeschlossen.

So erweckt das Schreiben der Gewerbeauskunft Zentrale durch entsprechende Gestaltung den Eindruck, man halte ein offizielles behördliches Schreiben in Händen. Auch werden Fristen zur Auskunftserteilung fett hervorgehoben, welches den Eindruck eines Behördenschreibens weiter verstärkt.

Bei der Gewerbeauskunft Zentrale handelt es sich jedoch nicht um eine Behörde.

Sofern die "Auskunft" an die Zentrale zurückgeschickt wurde, erhält man in der Regel nach 15 Tagen zunächst eine Rechnung über 569,06 €. Dies soll der Beitrag für die ersten 12 Monate des Abos sein. Zahlen Sie nicht!

Auch bei den anderen oben genannten "Anbietern"  wie Zentrales Ärzteverzeichnis und Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird durch Unterzeichnung und Rücksendung der Unterlagen ein Abo-Vertrag geschlossen.

Oft wird dieses Abo erst durch die anschließende Rechnungsstellung bemerkt. Der Betroffene sollte darauf hin auf keinen Fall die Zahlung vornehmen. Meiner Ansicht nach besteht in keinem der oben genannten Fälle ein Anspruch auf Zahlung.

Beim "Auftragsformular" vom Medien-Branchenverzeichnis (Villa Ahu Apt. Sirinyali Antalaya) wird zwar zunächst auf ein Preismodel hingewiesen. Im Kleingedruckten findet sich dann der Verweis auf ein 3 Jahres Abo. Zudem soll die genannten Preise (Grundpreis 499,-; Einstellungs- und Pflegekosten 299,- und Graf. Gestaltung 199,- netto) halbjährlich anfallen. Für die 3 Jahre Vertragslaufzeit würden somit Kosten in Höhe von 7.118,58 brutto anfallen. Die Rechnung wird durch die Medienpol Design GmbH gestellt.

 

Aber auch wenn die Lage aussichtslos erscheint, sollte den Forderungen nicht einfach nachgegeben und gezahlt werden. Eine Überprüfung der Ansprüche und eine juristisch fundierte Gegenwehr lohnen in den allermeisten Fällen, so dass die Forderungen zurückgewiesen oder zumindest noch erheblich reduziert werden können.

Gerne können Sie in einem ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung  erfragen.

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de