Solen AG jetzt insolvent: Anleihegläubigern drohen Verluste. Jetzt vorgehen: Rechte in der Insolvenz sichern und Haftungsansprüche durchsetzen!

Solen AG jetzt insolvent: Anleihegläubigern drohen Verluste. Jetzt vorgehen: Rechte in der Insolvenz sichern und Haftungsansprüche durchsetzen!
20.04.2013684 Mal gelesen
Die Solen AG konnte ihre Anleihezinsen nicht zahlen und hat nun Insolvenz beantragt. Anleihegläubiger sollten ihre Interessen jetzt bündeln und spezialisierte Rechtsanwälte mit der Interessenwahrnehmung im Insolvenzverfahren und der Prüfung von Schadensersatzansprüchen beauftragen.

Zwar hat der Vorstand der Solen AG angekündigt, dass die Geschäfte des Meppener Photovoltaik-Unternehmens weiterlaufen würden und beabsichtigt sei, alle zur Solen AG gehörende Gesellschaften fortzuführen. Aber Anleihegläubiger sollen sich keine allzu großen Hoffnungen machen, in der Insolvenz noch 100% der Nominale und Zins zurückzuerhalten. Im anstehenden Insolvenzverfahren drohen deutlich Einschnitte.

Daher sollten Anleihegläubiger nun spezialisierte Rechtsanwälte mit der Rechtswahrnehmung beauftragen. Zum einen gilt es, seine Rechte im anstehenden Insolvenzverfahren zu wahren und zum anderen, etwaige Prospekthaftungsansprüche gegen die Verantwortlichen geltend zu machen. Es ist schlicht nicht erklärbar, dass sich die Solen AG zuerst mit über 27 Mio. EUR Anleihegeldern vollsaugt, diese binnen zwei Jahren aufbraucht und dann in die Insolvenz fällt. Der Verdacht liegt nahe, dass sich hier jemand auf Kosten der Anleihegläubiger sanieren will. Etwas ähnliches erleben wir zur Zeit bei mehreren Anleiheemittenten der Solarbrache, so auch bei Centrosolar, SiC Processing oder BKN Biostrom, wo wir ebenfalls viele Anleihegläubiger vertreten. Die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner sind bereits von mehreren Solen-Anleihegläubigern beauftragt Prospekthaftungsansprüche geltend zu machen, denn es gibt gute Anhaltspunkte dafür, dass der Anleiheprospekt der Solen AG fehlerhaft gewesen sein könnte. Anleihegläubiger könnten auf diesem Wege einen erheblichen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Wahrscheinlich weit mehr, als wenn sie nur auf das Insolvenzverfahren vertrauen. Durch die Interessen- und Kenntnisbündelung in der von uns geführten Interessengemeinschaft "Solen AG" können Anleihegläubiger ihre Rechte zudem viel besser durchsetzen.

Solen-Anleihegläubiger können sich gerne an uns wenden: Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im Fall Solen AG vertraut (z.B. SiC Processing GmbH, Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG, Centrosolar, Windreich AG, SolarWorld AG). Vertreten wurden hierbei bislang weit über 1.000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten bereits zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden.

Kontakt:

Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte

Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin

www.dr-spaeth.com; liebscher@dr-spaeth.com

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