WGF Insolvenz: Anleger können sich für Forderungsanmeldung und mehr an Fachanwälte wenden

WGF Insolvenz: Anleger können sich für Forderungsanmeldung und mehr an Fachanwälte wenden
17.03.2013562 Mal gelesen
Die Anmeldung ihrer Forderung ist nur Eines, was im Rahmen des Insolvenzverfahrens der WGF AG auf deren Anleger zukommt. Anleger, die in WGF Anleihen oder Genussscheine investierten und hierbei Unterstützung wünschen, können sich an Fachanwälte wenden.

An einem Insolvenzverfahren teilzunehmen, ist für eine Vielzahl von Anleger der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG etwas Unbekanntes. Angesichts dessen, dass ein Insolvenzverfahren von rechtlichen Regeln durchdrungen ist, ist es für Anleger der WGF Anleihen und WGF Genussschein naheliegend, sich von (Fach)Anwälten unterstützen zu lassen. Denn es gibt neben der am 08.04.2013 anstehenden für die Anleihen-Anleger anstehenden Gläubigerversammlung noch weitere Termine innerhalb des Insolvenzverfahrens, die für Anleger wichtig sind.

 

Insbesondere steht für die Anleger jetzt die Anmeldung ihrer Forderung an. Sowohl Forderungen, die bereits fällig sind als auch Forderungen, die erst zukünftig fällig werden, sollten angemeldet werden. Da nur angemeldete Forderungen werden im Rahmen des Insolvenzverfahrens beachtet, empfiehlt es sich ihre Forderungen zum einen fristgerecht und auch fachgerecht anzumelden.

 
Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt hunderte Anleger der WGF AG. Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer prüft den Insolvenzplan der WGF AG und meldet mit seinem Team von Insolvenzsachbearbeitern die Forderungen an. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll mit seinem Team vertritt die Anleger bezüglich Schadensersatzansprüche gegen die in Betracht kommenden Verantwortlichen.

 

Anleger, die in Anleihen oder Genussrechte der WGF AG Geld anlegten und angesichts dieser anstehenden, wichtigen Termine professionelle Unterstützung wünschen, können sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wenden. Die Kanzlei des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll vertritt bereits hunderte Anleger verschiedener WGF Anleihen.

 

Weitere Informationen:

Internetseite der WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.wgf-interessengemeinschaft.de