Die Gewerbeauskunft Zentrale aus Düsseldorf schreibt seit Jahren kleine und mittelständische Unternehmen an. In diesem Schreiben fordert die Gewerbeauskunft Zentrale zur Erfassung gewerblicher Einträge.
Die meisten eigenen Unternehmensdaten sind in dem Schreiben schon ausgefüllt. Der jeweilige Adressat soll nur zum Zwecke des Abgleiches den Rest ergänzen. Nur wer genau hinsieht, bemerkt den kleingedruckten versteckten Preishinweis. Mit Unterschrift wird eine Abo-Vertrag abgeschlossen.
Das gesamte Schreiben erweckt durch entsprechende Gestaltung den Eindruck, man halte ein offizielles behördliches Schreiben in Händen. Auch werden Fristen zur Auskunftserteilung fett hervorgehoben, welches den Eindruck eines Behördenschreibens weiter verstärkt.
Bei derGewerbeauskunft Zentrale handelt es sich jedoch nicht um eine Behörde.
Sofern die "Auskunft" an die Zentrale zurückgeschickt wurde, erhält man in der Regel nach 15 Tagen zunächstt eine Rechnung über 569,06 €. Dies ist soll der Beitrag für die ersten 12 Monate des Abos sein. Zahlen Sie nicht!
Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt.
Das Ziel der Verteidigung durch mich lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!
Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.
Ihr
Lars Hämmerling
-Rechtsanwalt-
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