Allmählich bekommt der Zeitplan, der dem weiteren Vorgehen der insolventen WGF AG zugrundeliegen soll, Konturen. Am 31.01.2013 teilte das Düsseldorfer Immobilienunternehmen mit, dass geplant sei, Ende Februar 2013 den Insolvenzplan vorzulegen. Ein solcher Insolvenzplan ist bei einem Eigenverwaltungsverfahren erforderlich. In diesem Plan wird festgehalten, inwieweit das insolvente Unternehmen von gesetzlichen Vorgaben für das Insolvenzverfahren abweichen möchte. Da auch Eingriffe in Gläubigerrechte möglich sind, sollten die Anleger der verschiedenen WGF Hypothekenanleihen und WGF Genussrechte dem Insolvenzplan besondere Aufmerksamkeit widmen.
Ist der Insolvenzplan fertig, muss das Insolvenzgericht entscheiden. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, steht für die Anleger die Anmeldung ihrer Forderungen an. Weiterhin kündigt die WGF AG an, dass einige Wochen später die erste Gläubigerversammlung stattfinden solle. Es wird ein Zeitraum zwischen vier bis acht Wochen genannt.
Bei dem dieser anstehenden Verfahrensabschnitte empfiehlt es sich für Anleger, auf ihre Rechte zu achten. Denn einem Gläubiger - zu welchen auch die Anleger der WGF Finanzprodukte zählen - hat Mitspracherechte in einem Insolvenzverfahren. Die WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wird für die Anleger, die sich anschließen, diese Rechte wahren und ggf. auch durchsetzen. Anleger können sich nachwievor der WGF Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen:
Infoseite WGF Interessengemeinschaft
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
www.wgf-interessengemeinschaft.de