WGF AG Insolvenz: Interessengemeinschaft für Anleger

WGF AG Insolvenz: Interessengemeinschaft für Anleger
25.01.2013493 Mal gelesen
Welche Vorteile und Chancen kann eine Interessengemeinschaft den WGF-Anlegern bieten?

Können Anleger, die in Hypothekenanleihen und Genussscheine der insolventen WGF AG investierten, noch etwas im Insolvenzverfahren bewirken? Die Antwort lautet: Ja. Denn Anleger sind in einem Insolvenzverfahren alles andere als rechtelose "Zuschauer". Insbesondere ein organisierter Zusammenschluss von Anlegern hat Chancen, wichtige Weichenstellungen des Insolvenzverfahrens zu beeinflussen (mehr Informationen: www.wgf-interessengemeinschaft.de).  Ein solcher Zusammenschluss ist die Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Sie konnte schon regen Zulauf registrieren: Bislang haben sich schon über 500 Anleger der WGF Interessengemeinschaft angeschlossen.

 

Eine weitere Möglichkeit für Anleger, die ihre WGF Hypothekenanleihen oder WGF Genussscheine aufgrund der Empfehlung eines (Bank)Beraters erwarben ist das Ausloten von Schadensersatzansprüchen. Hierfür kann die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden. Die Anlageberatung soll das Fundament einer informierten Entscheidung des Anlegers bilden und muss daher ein zutreffendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage zeichnen.

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt werden und eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Da jedes Anlageberatungsgespräch unterschiedlich ablief, bedarf es einer Prüfung des Einzelfalls, um die individuellen Erfolgschancen der Anleger auf Schadensersatz beurteilen zu können.

 

Anleger der WGF AG, die der Anlegergemeinschaft beitreten möchten, finden auf der Internetseite www.wgf-interessengemeinschaft.de weitere Informationen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.wgf-interessengemeinschaft.de